Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht für Unternehmen. Wir geben Ihrer Berichterstattung den TÜV-Stempel.
Dies ist grundsätzlich eine erfreuliche Situation. Es drängt sich hierbei eine Frage auf: In welcher Art und Weise können Investoren, Kunden und Geschäftspartner den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen überprüfen?
Genau hier setzt die Norm ISO/IEC 17029 an und beschreibt, wie solche Aussagen nach einer standardisierten Vorgehensweise verifiziert und/oder validiert werden können.
Die EN ISO/IEC 17029:2019 ist mit KOM-Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1835 vom 03.12.2020 eine harmonisierte Norm für alle Prüfstellen, die Validierungen und Verifizierungen als Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführen.
Transparenz und Vertrauen schaffen
Es gilt, die geforderte Transparenz sicherzustellen, um damit das Vertrauen bei allen Interessengruppen zu erhalten. Durch eine unabhängige und stichhaltige Überprüfung qualifiziert man die getroffenen Aussagen in ihrem Wahrheitsgehalt. Somit distanziert man sich von oft nebulösen Werbeaussagen, bei denen die Gefahr besteht, bei Empfängern als Greenwashing-Vermutung eingeordnet zu werden.
Im Bereich der Treibhausgasemissionen gab es diese Vorgehensweise bereits seit dem Jahr 2006 mit der Norm ISO 14064-3. Hier wurde damals bereits festgelegt, welche Anforderungen an Verifizierungen und Validierungen von Emissionen vorliegen müssen.
In der Anwendung dieser Norm wurde deutlich, dass der Bedarf an verlässlichen und standardisierten Methoden nicht auf Treibhausgasemissionen beschränkt sein sollte und die Verfahrensweise letztlich eine einheitliche Grundlage für die Verifizierung und Validierung von unterschiedlichen Aussagen und Berichten sein kann. Dazu zählen unter anderem auch Behauptungen zur Umweltfreundlichkeit von Produkten und Organisationen, Nachhaltigkeitsberichten, ethischen Aussagen und einige weitere.
Welche Informationen können nach ISO/IEC 17029 verifiziert und/ oder validiert werden?
Eine Verifizierung oder Validierung durch einen unabhängigen Dritten wie TÜV Hessen bietet Investoren, Geschäftspartnern und Verbrauchern die Gewissheit, dass die offengelegten Informationen, Zahlen und Aussagen richtig und belastbar sind.
Das Angebot von TÜV Hessen fokussiert sich aktuell auf folgende Themenbereiche:
- Verifizierung des Product Carbon Footprints (PCF) nach ISO 14067
- Verifizierung des Corporate Carbon Footprints (CCF) nach ISO 14064-1
- Validierung des Emissionsreduktions-Projekts (ERP) nach 14064-2
- Geplant: Verifizierung von Nachhaltigkeitsberichten (nach CSRD)
Ablauf der Verifizierung oder Validierung
Wie erklärt sich der Unterschied zwischen Verifizierung und Validierung?
Nach der neuen Norm ISO/IEC 17029 unterscheiden sich Verifizierung und Validierung darin, wie sie sich zeitlich zu den zu begutachtenden Daten verhalten:
- Verifiziert werden bereits erzielte Ergebnisse. Es handelt sich um reale Daten, die auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden.
- Validiert werden Aussagen und Daten, die sich auf die Zukunft beziehen. In der Regel geht es um prognostizierte oder simulierte Daten, die sich auf eine beabsichtigte Anwendung beziehen. Es handelt sich um Annahmen, die auf Plausibilität geprüft werden.
Worin unterscheiden sich Verifizierung und Validierung von Zertifizierungen und Inspektion?
Validierung und Verifizierung sind weder eine Untersuchung (Inspektion), noch eine Konformitätsbescheinigung mit einem Gültigkeitszeitraum (Zertifizierung). Der Unterschied zeigt sich also in der Art der Begutachtung und ihrem wesentlichen Zweck.
Auch im Nutzen liegt ein Unterschied. Während sich Zertifizierungen und Inspektionen überwiegend auf die Konformität mit Standards und Spezifikationen fokussieren, bilden bei Verifizierungen und Validierungen die individuellen Behauptungen und Angaben von Organisationen den Ausgangspunkt.
Die neue Norm bietet Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Leistungen in den Vordergrund zu bringen, statt ausschließlich auf Konformität zu setzen.
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* TÜV Hessen ist eine Beteiligungsgesellschaft von TÜV SÜD und Land Hessen. Die PZVVO der TÜV SÜD Gruppe gilt ebenfalls für TÜV Hessen.