Ein Prüfer mit einem Klemmbrett vor einer Industrieanlage.

Anlagenprüfung nach AwSV

TÜV Hessen prüft Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie Rohrleitungen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Öltank in Wasser bei Tag.

Anlagenprüfung – Brennbare Flüssigkeiten

Wir prüfen Ihre Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten – auf Wunsch gerne inklusive der elektronischen Prüfung.

Person schöpft Wasser mit Händen.

Betrieblicher Gewässerschutz

Arbeiten Sie als Betreiber mit wassergefährdenden Stoffen? Gehen Sie beim Gewässerschutz auf Nummer sicher – mit TÜV Hessen. Wir prüfen Ihre Anlagen und kontrollieren das Abwasser auf Rückstände von Öl oder Fett, Mineralöl und aus anderen Prozessen.

Ein Prüfer mit einem Klemmbrett vor einer Industrieanlage.

Zertifizierung Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG dürfen bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Die benötigte Qualifikation können Sie durch unseren Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz und einen fachspezifischen WHG-Kurs erwerben.

Ein Messgerät in einem Abfluss.

Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Unsere Experten für Abscheidertechnik prüfen Ölabscheider und Benzinabscheider. So vermeiden Sie unverhältnismäßig hohe Belastung Ihres Abwassers durch Benzine, Öle und andere Kohlenwasserstoffe. Leisten Sie Ihren Beitrag zum Gewässerschutz – zusammen mit TÜV Hessen.

Indirekteinleiter-Verordnung - Öl-/Fett-/Leichtflüssigkeitsabscheider

Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen: