TÜV Hessen prüft Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie Rohrleitungen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden (HBV-Anlagen) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Arbeiten Sie als Betreiber mit wassergefährdenden Stoffen? Gehen Sie beim Gewässerschutz auf Nummer sicher – mit TÜV Hessen. Wir prüfen Ihre Anlagen und kontrollieren das Abwasser auf Rückstände von Öl oder Fett, Mineralöl und aus anderen Prozessen.
Nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG dürfen bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Die benötigte Qualifikation können Sie durch unseren Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz und einen fachspezifischen WHG-Kurs erwerben.
Unsere Experten für Abscheidertechnik prüfen Ölabscheider und Benzinabscheider. So vermeiden Sie unverhältnismäßig hohe Belastung Ihres Abwassers durch Benzine, Öle und andere Kohlenwasserstoffe. Leisten Sie Ihren Beitrag zum Gewässerschutz – zusammen mit TÜV Hessen.
Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen: