Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitergeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt auch, nur Maschinen zu betreiben, die dem Stand der Technik entsprechen. Unsere Experten führen eine Gefährdungsbeurteilung durch und überprüfen dabei die Umsetzung folgender Gesetze und Verordnungen:

 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV

 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie insbesondere bei der Erstellung von:

  • Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV inkl. EmpfBS 1115 (Ermittlung von Risiken durch Angriffe auf die Cybersicherheit von Ermittlung von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen)) und GefStoffV
  • Betriebsanweisungen nach Unfallverhütungsvorschriften
  • Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung
  • Gefahrstoffkataster (Erstellung und Fortschreibung)
  • Anlagenkataster
  • Lagerkonzepte nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Dokumentation des (Arbeits-)Sicherheitsmanagements

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Wie läuft die Gefährdungsbeurteilung ab?

Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in sieben Schritte und umfasst dabei alle voraussehbaren Arbeitsabläufe im Betrieb. Von der Auswahl und Beschaffung der Arbeitsmittel über die Eignung der Maschinen für den vorgesehenen Arbeitseinsatz bis hin zu den geplanten Arbeitsabläufen muss alles berücksichtigt werden.

  1. Festlegung der zu überprüfenden Arbeitsplätze und Maschinen / Anlagen
  2. Ermittlung der Risiken / Gefährdungen
  3. Bewertung der Gefährdungen
  4. Entwicklung von geeigneten Maßnahmen / Lösungen
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Lösungen
  7. Bewertung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Unsere Experten unterstützen Sie darüber hinaus auch bei der Durchführung von Unterweisungen der Beschäftigten im Sinne arbeitssicherheitsrechtlicher Bestimmungen, bei Schulungen und Seminaren der Mitarbeiter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsbegehungen, Arbeitsbereichsanalysen und bei Analysen der betriebsspezifischen Sicherheitsorganisationen (Safety-Audits).

 

Ihre Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung von TÜV Hessen

  • Sie erhalten eine kompetente und umfassende Beratung.
  • Unsere Experten unterstützen Sie beim Erreichen der Schutzziele.
  • Unsere Experten verfolgen einen pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz bei der Umsetzung rechtlicher und behördlicher Anforderungen.
  • Sie erhöhen die Qualitätssicherung.

Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

(Klicken Sie auf ein Ziel für eine Erläuterung.)