Als Betreiber von Anlagen, von denen Umweltgefahren ausgehen können, benötigen Sie für den Betrieb eine behördliche Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies betrifft neben Anlagen der Großindustrie beispielsweise Energieanlagen (Windkraft, Biogas, Photovoltaik), die Abfallwirtschaft, die Landwirtschaft oder auch Brauereien und Tankstellen. Die relevanten Anlagen sind in der 4. BImSchV aufgeführt.

Bevor eine solche Anlage errichtet, in Betrieb genommen oder umfangreicher verändert werden kann, müssen die Pläne erst von der zuständigen Behörde geprüft werden. Hierzu zählen auch detaillierte Unterlagen unter anderem zu Emissionen, Immissionen, Anlagensicherheit, Gewässerschutz und Umweltverträglichkeit.

Das komplexe Genehmigungsmanagement erfordert nicht nur umfangreiches Fachwissen, sondern ist auch sehr zeitintensiv. Das ist unternehmensintern oft nur schwer zu leisten. Mit detailliertem Wissen zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie sicherheitstechnischem Know-how unterstützen wir Sie bei Ihrem Antragsverfahren nach BImSchG. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können die Inbetriebnahme Ihrer Anlagen beschleunigen.

 

Vorbereitung und Gutachten

Zunächst prüfen unsere Experten Ihre Genehmigungssituation und legen gemeinsam mit Ihnen die Anlageneinstufung nach der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) fest. Darüber hinaus erstellen wir die für das Antragsverfahren erforderlichen Fachgutachten, zum Beispiel:

  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Immissionsprognose (Luftreinhaltung)
  • Schallimmissionsprognose
  • Ausgangszustandsbericht von Boden und Grundwasser
  • Gutachten gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

 

Antragsunterlagen und Genehmigungsmanagement

Nach der Zusammenstellung aller erforderlichen Pläne und Unterlagen erstellen wir die Anträge für die Genehmigung nach BImSchG. Unsere Experten übernehmen für Sie das komplette Behördenmanagement, von der Abwicklung aller notwendigen Behördengespräche über die Begleitung des Genehmigungsverfahrens bis zur Unterstützung bei Erörterungsterminen.

 

Auswertung des Genehmigungsbescheids und Unterstützung bei Auflagen

Liegt der Genehmigungsbescheid vor, stehen wir Ihnen auch im Nachgang als erfahrener Partner beratend zur Seite. Wie lassen sich die genannten Auflagen rechtssicher umsetzen? Was ist bei der Abnahme zu berücksichtigen? Ist möglicherweise ein Widerspruch gegen Bestimmungen des Genehmigungsbescheids sinnvoll? Mit der zugehörigen Dokumentation erhalten Sie einen transparenten Nachweis über das komplette Genehmigungsverfahren. 

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Planungssicherheit
  • Rechtssicherheit
  • beschleunigte und zeitoptimierte Durchführung des Genehmigungsverfahrens durch zügige Entscheidungsfähigkeit der Genehmigungsbehörde
  • Zeitvorteile gegenüber möglichen Wettbewerbern

Haben Sie noch Fragen zum Genehmigungs- und Behördenmanagement? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

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Rechtliche Grundlage

Die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens sind in der 9. BImSchV sowie durch spezifische Vorgaben der Landesregierungen detailliert geregelt. Eine Vielzahl weiterer Gesetze unterschiedlicher Rechtsbereiche mit entsprechenden Konkretisierungen in Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Regelwerken und Richtlinien müssen je nach stoffspezifischen und anlagenspezifischen Vorgaben berücksichtigt werden (z.B. WHG; BetrSichV, ChemG/GefStoffV, 4. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV, ggf. 12. BImSchV).

 

Was beinhalten die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren?

In den Antragsunterlagen sind hinreichende Darlegungen insbesondere zur Anlagen- und Verfahrensbeschreibung sowie Informationen über eingesetzte Stoffe, Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Reststoffvermeidung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zum Schutz vor Lärm bis hin zum Nachweis der Anlagensicherheit, sowie dem ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zwingend erforderlich.

Unvollständige Angaben des Antragstellers oder ungünstige Kommunikation zwischen Behörde und Antragsteller können zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens führen.


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