Wir prüfen Ihre Gaslöschanlagen gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung – TPrüfV) und gemäß arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (DGUV Regel 105-001, BGR 134 – Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen). Damit erhöhen Sie die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und erfüllen darüber hinaus die rechtlichen Anforderungen.

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