Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen schützen Personen und Sachwerte – aber nur, wenn diese betriebssicher und wirksam sind. Daher müssen sie regelmäßig geprüft werden – am besten von den Experten von TÜV Hessen.
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Ziel der Prüfung durch TÜV Hessen ist eine Beurteilung der Verfügbarkeit der Feuerlöschanlagen im Brandfall.
Die allgemeinen Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung nach TPrüfV der Hessischen Bauordnung (HBO) sind in Intervallen von 3 Jahren festgelegt (in anderen Bundesländern teilweise jährlich). Für Sonderbauten können die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung nach hessischer TPrüfV auch kürzer sein (z. B. jährlich).
Unsere Leistungen im Überblick
- Begleitung Ihres Bauvorhabens von der Planung und Errichtung
- Abnahmeprüfungen Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung
- Sonderprüfungen, Wartungs- und Kontrollarbeiten Sprinkleranlagen
- Sprinklerprüfungen (Sprinklerkopfprüfung)
Ihre Vorteile einer Prüfung durch TÜV Hessen:
- Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit Ihrer Löschanlage
- Einhaltung aller rechtlichen Auflagen
- Qualitätssicherung
- Anerkannter Nachweis für Behörden
Unabhängig von der Prüfung durch Prüfsachverständige sowie bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen sind zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebssicherheit aller Feuerlösch-Anlagen stets die geforderten, regelmäßig notwendigen Wartungs- und Kontrollarbeiten von Sachkundigen durchzuführen.
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