Technische Anlagen in Gebäuden sind regelmäßig hinsichtlich Ihrer Funktionsfähigkeit gemäß TPrüfV (zuvor TPrüfVO) zu prüfen– wir übernehmen das gerne für Sie.
Wir prüfen Ihre Gaslöschanlagen gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung – TPrüfV) und gemäß arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (DGUV Regel 105-001, BGR 134 – Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen). Damit erhöhen Sie die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und erfüllen darüber hinaus die rechtlichen Anforderungen.