Zu Ihrer eigenen Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden sowie im Hinblick auf die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter
ist es erforderlich, in belasteten Arbeitsbereichen eine Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 zu erstellen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitergeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt auch, nur Maschinen zu betreiben, die dem Stand der Technik entsprechen. Unsere Experten führen eine Gefährdungsbeurteilung durch und überprüfen dabei die Umsetzung folgender Gesetze und Verordnungen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
Darüber hinaus unterstützen wir Sie insbesondere bei der Erstellung von:
- Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV inkl. EmpfBS 1115 (Ermittlung von Risiken durch Angriffe auf die Cybersicherheit von Ermittlung von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen)) und GefStoffV
- Betriebsanweisungen nach Unfallverhütungsvorschriften
- Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffkataster (Erstellung und Fortschreibung)
- Anlagenkataster
- Lagerkonzepte nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Dokumentation des (Arbeits-)Sicherheitsmanagements