Sollen Druckgeräte in der europäischen Union auf den Markt kommen, benötigen Hersteller dafür gemäß europäischer Druckgeräterichtlinie (DGRL; auf englisch Pressure Equipment Directive 2014/68/EU, kurz PED) eine Bewertung der Konformitäts und CE-Kennzeichnung. Dies betrifft sowohl Druckgeräte als auch Baugruppen, die mehr als 0,5 bar zulässigen Druck (PS) haben. Darunter fallen unter anderem Druckbehälter, Rohrleitungen, Dampfkessel, druckhaltende Ausrüstungsteile oder Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, beispielsweise Sicherheitsventile. 

Gerne unterstützt Sie TÜV Hessen als notifizierte Stelle bei der Einhaltung und Umsetzung der Druckgeräterichtlinie und Konformitätsbewertung Ihrer Druckgeräte. Unsere erfahrenen Sachverständigen begleiten Sie als Hersteller vom Entwurf bis hin zur Abnahme einzelner Druckgeräte bzw. Baugruppen.

Neben der genannten DGRL berücksichtigen unsere Experten auch die Anforderungen aus weiteren, relevanten Normen und Richtlinien, beispielsweise AD 2000 Merkblätter, DIN EN 13445, DIN EN 13480, CODAP oder British Standard. 

 

Konformitätsbewertungsverfahren ist abhängig vom Gefahrenpotenzial

Gemäß Druckgeräterichtlinie müssen Hersteller ihre Druckgeräte entsprechend ihres Gefahrenpotenzials in die Kategorien I bis IV einstufen. Dies ist abhängig von zulässigem Druck, Inhalt, Fluidgruppe sowie Aggregatzustand. Vor dem Inverkehrbringen in der EU, sind die Behälter einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. 


Welches Verfahren (Modul) angewendet werden kann, ist abhängig von der eingestuften Kategorie. Je nach Kategorie sind die folgenden Modulkombinationen möglich:

 

Erläuterung:

  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller
  • Modul A2: Überwachte interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller
  • Modul B(B): EU-Baumusterprüfung (Baumuster)
  • Modul B(E): EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster)
  • Modul C2: Konformität der Bauart
  • Module D, D1, E, E1, H und H1: Überprüfung und Überwachung der Qualitätssicherungssysteme durch eine notifizierte Stelle. Die Vorschriften für die Qualitätssicherung basieren dabei auf den wesentlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001.
  • Module F und G: Einzelprüfung der Produkte

Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie das CE-Zeichen für Ihr Druckgerät bzw. Baugruppe als Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie anbringen.

 

Unsere Dienstleistungen für Hersteller von Druckbehältern im Überblick
 

 

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • die Prüfung der Werkstoffe erfolgt in unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Werkstoffprüflabor.
  • als notifizierte Stelle unterstützen wir Sie kompetent und umfassend bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen in der europäischen Union
  • Sie erlangen Sicherheit bei allen Fragen zur Druckgeräterichtlinie
  • Sie erhalten Gewissheit, dass Ihre Druckbehälter und Baugruppen den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der DGRL entsprechen 
  • Mit der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung erfüllen Sie als Hersteller die erforderlichen Voraussetzungen für den europäischen Markt

 

Haben Sie noch Fragen zur Druckgeräterichtlinie oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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