Hierzu müssen die geeignete Auswahl der Sicherheitsstromquelle, der Funktionserhalt der Leitungsnetze im Brandfall, die Überbrückungszeit bei Netzausfall und die Nennbetriebsdauer der versorgenden Sicherheitsstromquellen gewährleistet sein.

Die Bauordnungen der Länder schreiben vor, dass in Sonderbauten wie beispielsweise Verkaufsstätten, Hochhäusern, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten oder Krankenhäusern Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für Rettungswege vorhanden sein müssen.

Diese Anlagen sind regelmäßig entsprechend der Prüfverordnung der einzelnen Bundesländer zu prüfen.

 

Ihre Vorteile einer Prüfung durch TÜV Hessen

  • Qualitätssicherung der Sicherheitsstromversorgung 
  • Rechtssicherheit bei der Errichtung und Betrieb der Anlagen
  • Erfüllung der Prüfverordnungen der Länder
  • Kostenersparnis durch frühzeitige Erkennung etwaiger Abweichungen
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit im Bedarfsfall
  • Alle Leistungen aus einer Hand