Die zweitägige Schulung erfolgt nach den Vorgaben des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gemachten aktuellen Schulungsplans.
Lehrgangsinhalte sind neben den rechtlichen Grundlagen, der Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie und die Technik der Gasanlagen die Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit.
Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise werden erklärt, sowie der Einsatz und die Handhabung des Lecksuchsprays. Thema ist die Handhabung des Lecksuchsprays und die Durchführung einer Gasanlagenprüfung.
Information zu Fahrzeugen mit Gasanlagen
Gasanlagen, die in neuen Fahrzeugtypen (Serienfahrzeugen) eingebaut sind, müssen auf Grundlage der internationalen (UN) Regelungen ECE-R 67/1 (Flüssiggas) oder ECE-R 110 (Erdgas) bauartgenehmigt sein. Einige Gasnachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 (LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Nachrüstsysteme, die keine ECE-R 115 Genehmigung haben, müssen zumindest entsprechend der technischen Vorgaben der ECE-R 115 eingebaut sein.
Nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen.
Die GSP kann von anerkannten Werkstätten für ihre selbsteingebauten Gasnachrüstsysteme durchgeführt werden. An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach besonderen Anlässen (Unfall, Feuer, Reparatur, usw.) eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden. Die GAP kann von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden.
Die Anerkennung der GSP- und GAP-Werkstätten (wie bei der AU) erfolgt in der Regel durch einen Antrag bei der zuständigen Kfz-Innung. Die Anerkennung als GAP-Werkstatt berechtigt allerdings nicht zur Durchführung der Gassystemeinbauprüfung (GSP). Die Anerkennung als GSP-Werkstatt beinhaltet die GAP-Berechtigung. Als anerkannte GSP- und GAP-Schulungsstätte führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen durch.