Sind in Ihrem Unternehmen Gefahren für die Umwelt nicht auszuschließen, muss ein Beauftragter für Umweltschutz benannt werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann das eine große Herausforderung sein. Nicht mit TÜV Hessen an Ihrer Seite: Wir stellen für Sie die Fachkraft für Umweltschutz gemäß den §§ 21 a ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den §§ 54 ff Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW/AbfG) und den §§ 53 sowie 58 ff Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Übernahme der Beauftragtenfunktion als Schnittstelle zwischen Betreiber, Behörde und Überwachungsorganisation
  • Sach- und fachgerechte Bearbeitung der gesetzlich fixierten Aufgaben
  • Beratung Ihres Unternehmens zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung im Umweltschutz
  • Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter in allen Fragen zum Umweltschutz

 

Ihre Vorteile eines Umweltschutzbeauftragten von TÜV Hessen

  • Erfahrung und Kompetenz in Umweltfragen
  • hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei Behörden
  • Diskretion, Unabhängigkeit und Objektivität gewährleistet die Sicherung Ihres Know-hows (als reines Dienstleistungsunternehmen besitzt unser Unternehmen keine Lieferinteressen)
  • Rechtssicherheit

Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

(Klicken Sie auf ein Ziel für eine Erläuterung.)