Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Betreiber einer Röntgeneinrichtung verpflichtet, sein Röntgengerät
- vor Inbetriebnahme
- spätestens alle 5 Jahre
- nach wesentlichen Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können
durch einen von den zuständigen Behörden anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.
Dadurch gewährleisten Sie den Strahlenschutz für Patient und Personal; darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.
Unsere Leistungen für Sie
- Sachverständigenprüfung nach § 12 Strahlenschutzgesetz und § 88 Strahlenschutzverordnung
- Übernahme des Prüfmanagements
- Erstellung von Bestandsverzeichnissen
- Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes, Überprüfung der Verstärkerfolien bezüglich Anpressdruck und Verstärkungsfaktor, Überprüfung der Röntgenbildbetrachter, Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
- Beratung im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Ihre Vorteile der Beratung durch TÜV Hessen
- Gewährleistung des Strahlenschutzes für Patient und Personal
- Rechtssicherheit mit Einhaltung der Betreiberpflichten
- Qualitätssicherheit
- Schnelle und aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen