Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung ist der Betreiber einer Röntgeneinrichtung verpflichtet, sein Röntgengerät

  • vor Inbetriebnahme
  • spätestens alle 5 Jahre
  • nach wesentlichen Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können

durch einen von den zuständigen Behörden anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.

Dadurch gewährleisten Sie den Strahlenschutz für Patient und Personal; darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen.


Unsere Leistungen für Sie

  • Sachverständigenprüfung nach § 12 Strahlenschutzgesetz und § 88 Strahlenschutzverordnung
  • Übernahme des Prüfmanagements
  • Erstellung von Bestandsverzeichnissen
  • Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes, Überprüfung der Verstärkerfolien bezüglich Anpressdruck und Verstärkungsfaktor, Überprüfung der Röntgenbildbetrachter, Beratung in allen Fragen des Strahlenschutzes
  • Beratung im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

 

Ihre Vorteile der Beratung durch TÜV Hessen

  • Gewährleistung des Strahlenschutzes für Patient und Personal
  • Rechtssicherheit mit Einhaltung der Betreiberpflichten
  • Qualitätssicherheit
  • Schnelle und aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen

Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

(Klicken Sie auf ein Ziel für eine Erläuterung.)

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