Anlagen und Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden. Unsere Dienstleistungen rund um Anlagen und Maschinen erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus.
Bereits Anfang 2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf für die neue Maschinenveordnung vorgelegt. Im April 2023 ist sie mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angenommen worden und wird voraussichtlich im Juli 2023 in Kraft treten. Ziel der neuen Verordnung ist, die Regelungen EU-weit zu vereinheitlichen. Im Gegensatz zu einer Richtlinie werden nach der Verabschiedung die neuen Anforderungen unmittelbares Recht in den Mitgliedstaaten. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen sowie dem zunehmenden Einsatz von KI enthält die neue Maschinenverordnung deshalb wichtige Anpassungen an den Stand der Technik.
Was ist neu? Maschinenrichtlinie vs. EU-Maschinenverordnung
Die neue Verordnung sieht wesentliche Spezifikationen der Sicherheitsanforderungen vor. Damit sollen unter anderem Risiken entgegengewirkt werden, die mit dem Einsatz neuer Technologien entstehen, wie etwa Mensch-Roboter-Konstellationen oder vernetzten Maschinen. Auch das Thema Cybersecurity und Künstliche Intelligenz (KI) wird in der neuen Verordnung berücksichtigt.
Zudem gibt es eine Neubewertung von Hochrisiko-Maschinen. Dazu zählen zum Beispiel Maschinen mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen wie Industrierobotern. Diese sollen zukünftig verpflichtend von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden, bevor Sie auf den EU-Markt gebracht werden dürfen.
Des Weiteren soll es Regelungen zur Bereitstellung von digitalen Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen geben. Mit dieser papierlosen Dokumentation können Unternehmen Verwaltungsaufwand und Kosten künftig deutlich reduzieren.
Welche Übergangsfristen gibt es?
Die Verordnung wird voraussichtlich im Sommer 2023 gültig. Betroffene Unternehmen erhalten mit Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung für die Umsetzung eine Übergangsfrist von 42 Monaten. Dennoch sollten sich Hersteller rechtzeitig mit den Neuerungen auseinandersetzen, weil die Implementierung der neuen Vorgaben durchaus zeitintensiv werden kann.
Wie kann Sie TÜV Hessen unterstützen?
Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen der EU-Verordnung über Maschinenprodukte, unter anderem bei
- den allgemeinen formalen Anforderungen,
- den formalen Anforderungen in Bezug auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI),
- und der digitalen Informationsbereitstellung.
Wir bereiten Sie auf anstehende Änderungen vor und ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welcher Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht. So können Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten und mit der rechtssicheren Umsetzung starten.
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