Mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen frühzeitig erkannt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden – gehen Sie auf Nummer sicher: Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel für Sie!
Ziel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist es, EU-weit einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu stellen und so den freien Handel von Maschinen zu ermöglichen. Alle Maschinen und technischen Anlagen tragen ein hohes Gefahrenpotenzial, von der Herstellung bis zum Betrieb. Daher müssen Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht und vermarktet werden, die Anforderungen und Sicherheitsstandards der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Darunter fallen unter anderem die mechanische, elektrische und funktionale Sicherheit, Konformitätsbewertungsverfahren mit Risikobeurteilung sowie die Erstellung einer technischen Dokumentation und Betriebsanleitung für die Nutzer. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Maschinenrichtlinie und der rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Für wen ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG relevant?
Von der Maschinenrichtlinie sind alle Unternehmen betroffen, die mit der Inverkehrbringung von Maschinen in der EU zu tun haben, also Konstrukteure und Hersteller, Verkäufer, Vermieter, Importeure und im weiteren Sinne auch Betreiber. Die Richtlinie gilt für Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile. Darüber hinaus ist sie auch bei „unvollständigen Maschinen“ anzuwenden, die für sich genommen noch keine bestimmte Funktion erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Antriebssysteme, die erst durch den Einbau in ein Gerät mit diesem zu einer funktionsfähigen und vollständigen Maschine werden.
Bei größeren Umbauten oder Veränderungen sind ebenfalls die Sicherheitsstandards und Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie zu erfüllen.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Unsere Experten unterstützen Sie praxisnah bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, alle Punkte zu berücksichtigen.
- Unterstützung bei der Auslegung der Richtlinienanforderungen und Beratung zur Anwendbarkeit von Normen
- CE-Kennzeichnung: Durchführung von CE-Komformitätsbewertungsverfahren
- Risikobeurteilung im Sinne von EN ISO 14121-1 und EN ISO 12100
- Beurteilen, Verifizieren und Validieren sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen nach EN ISO 13849-1, EN ISO 13849-2, EN 62061
- Bewerten der Dokumentation des Herstellers und dessen Lieferanten
- Sicherheitstechnische Prüfung und Abnahme gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilungen an Maschinen und Anlagen nach BetrSichV
- Unterstützung bei der Beurteilung von Änderungen an bereits in Verkehr gebrachten Maschinen nach BetrSichV
Ihre Vorteile mit TÜV Hessen:
- Unsere Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung und unterstützen Sie flexibel und abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragestellungen.
- Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten sicherheitstechnischen Aspekten – von der Planungs- bis zur Umsetzungsphase.
- Profitieren Sie vom Know-how von TÜV Hessen und unserem Namen – unabhängig, neutral und anerkannt.