Mit TÜV Hessen als Partner bei der Stellung eines Umweltbeauftragten kombinieren Sie Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.
Interdisziplinäres Know-how für Ihre Planungs- und Rechtssicherheit
Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie, IED) gilt seit 2013 für alle Betreiber von größeren technischen Anlagen und soll in der gesamten EU ein hohes Niveau an Gesundheits- und Umweltschutz sicherstellen. Gleichzeitig wird damit in der EU Wettbewerbsnachteilen durch unterschiedliche Emissionsstandards, Genehmigungs- und Überwachungspraktiken entgegengewirkt. Die Neuregelungen betreffen genehmigungsbedürftige Anlagen folgender Branchen und Dienstleistungen:
- Energiewirtschaft
- Metallerzeugung / -verarbeitung
- Mineralölerzeugung / -verarbeitung
- Chemische Industrie
- Intensivtierhaltung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Lösemitteln
- Abfallbehandlung (auch industrielle Kläranlagen und Deponien)
Unsere Dienstleistungen für Sie
- Erstellung eines Ausgangszustandsberichts
- Identifikation und Bewertung betrieblicher Umweltrisiken
- Datenrecherche zu Boden- und Grundwasserbelastungen am Standort (u. a. Nutzungshistorie)
- Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
- Gutachterliche Begleitung von Sanierungs- und Rückführungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT)
- Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen
- Unterstützung bei Auswahl und Installation geeigneter Emissionsmessanlagen
- Erstellung von Gutachten im Lärm- und Erschütterungsschutz
- Erstellung von Gutachten zur Luftreinhaltung
- Begleitung bei Ihren Informations- und Berichtspflichten
- Unterstützung bei der Anlagenüberwachung durch die Behörde
- Übernahme von Überwachungsaufgaben als „Beauftragte“ der Genehmigungsbehörde (§ 52 (1) Satz 2 BImSchG)
- Bewertungen zur Anlagensicherheit durch Sachverständige nach §29a BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).