Eignungsgutachten nach dem Waffenrecht

Mithilfe einer waffenrechtlichen Untersuchung/eines waffenrechtlichen Gutachtens können die entstandenen Zweifel bezüglich der persönlichen Eignung ausgeräumt werden. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind oder Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, ist die zuständige Waffenbehörde verpflichtet, die Erlaubnis zu entziehen bzw. ein Zeugnis über die Eignung zu verlangen. 

In § 6 Waffengesetz werden bestimmte Bedingungen aufgeführt, die Zweifel an der persönlichen Eignung entstehen lassen.

 

Wie kommt es dazu, dass die Behörde hier Zweifel hat?

Nach § 6 WaffG besitzen Sie die erforderliche persönliche Eignung nicht, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht…

In diesem Fall fordert die zuständige Behörde Sie auf Ihre Kosten auf, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung vorzulegen.

Darüber hinaus müssen auch Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amtsärztliches oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

Grundsätzlich besteht die Begutachtung aus zwei Teilen:

1. Aktenanalyse im Vorfeld des Untersuchungstages.

2. Untersuchungstag in der Begutachtungsstelle.

 

Bei einer waffenrechtlichen Untersuchung durchlaufen Sie am Untersuchungstag folgende Stationen:

    Bei Eignungszweifeln:

    • Fragebogen zur Person
    • Leistungstests
    • Persönlichkeitstests
    • Ärztliche Untersuchung
    • Begutachtungsgespräch durch Psychologen

    Bei Unterschreitung des Mindestalters:

    • Fragebogen zur Person
    • Leistungstests
    • Persönlichkeitstests
    • Begutachtungsgespräch durch Psychologen

    Sie haben Fragen zur waffenrechtlichen Untersuchung? Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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    Vertiefende Fragen

    Wann wird eine waffenrechtliche Untersuchung/waffenrechtliches Gutachten notwendig?

    Sofern Sie beim erstmaligen Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Sofern die Behörde Eignungszweifel bei Ihnen als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis annehmen muss, beispielsweise aufgrund von Alkohol oder Drogen (siehe § 6 WaffG).

     

    Wer trägt die Kosten einer waffenrechtlichen Untersuchung?

    Die Kosten der Untersuchung sind von Ihnen zu tragen. Auch dies wird im § 6 des WaffG definiert.

    Wir arbeiten nachhaltig

    Mit unseren Diensleistungen tragen wir zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals / SDGs) der Vereinten Nationen bei. Diese Dienstleistung unterstützt das Ziel, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern.

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