Betreiber von Aufzügen haben gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Verpflichtung, Ihre Aufzugsanlage regelmäßig zu kontrollieren, und sind auch im „Störfall“ für die Befreiung von Personen aus dem Aufzug verantwortlich, sofern der Aufzugswärter dazu bestimmt wurde.

 

Für wen ist die Schulung geeignet?

Die Schulung ist für die vom verantwortlichen Betreiber beauftragten Personen, die für die regelmäßige Inaugenscheinnahme bestimmt sind.
Im Rahmen unserer Aufzugswärter-Schulung zeigen wir der von Ihnen beauftragten Personen, wie die regelmäßige Kontrolle sowie Befreiungsmaßnahmen an Aufzugsanlagen sachgerecht durchgeführt werden.

Zudem werden Ihnen die Aufgaben und Pflichten nach Betriebssicherheitsverordnung und die notwendigen Kenntnisse zum sicheren Betrieb von Aufzügen vermittelt.

 

In der Schulung werden die folgenden Punkte behandelt:

  • Aufgaben und Pflichten der beauftragten Person des „Aufzugswärter“
  • Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung
  • Aufzugsanlagen und ihre sicherheitstechnischen Anforderungen
  • Mögliche auftretende Gefahren beim Betrieb von Aufzügen
  • Gefahren bei Befreiungsmaßnahmen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Entlastung durch Notrufleitsysteme
  • Aufgaben aus der Sicht der Hersteller

Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.

 

Die nachfolgenden Schulungen sind bereits ausgebucht. In Kürze finden Sie hier weitere Schulungstermine.

28.11.2024

Basisschulung

28.11.2024  |  8:30 - 11:30 UHR

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen

Anmeldeschluss: 21.11.2024

Kosten: 226,10 EUR

Zusatzmodul Personenbefreiung

28.11.2024| 12:30 - 14:00

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen

Anmeldeschluss: 21.11.2024.2024

Kosten: 130,90 EUR

19.12.2024

Basisschulung

19.12.2024  |  8:30 - 11:30 UHR

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen

Anmeldeschluss: 12.12.2024

Kosten: 226,10 EUR

Zusatzmodul Personenbefreiung

19.12.2024 | 12:30 - 14:00

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen

Anmeldeschluss: 12.12.2024

Kosten: 130,90 EUR

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