Konformität und Sicherheit von Anfang an

Die Sicherheit der Personen steht bei Aufzugsanlagen an erster Stelle. Bevor ein neuer Aufzug, umgangssprachlich auch Lift genannt, bedenkenlos genutzt werden kann, ist daher vorab eine Konformitätsprüfung zur Inverkehrbringung durch eine notifizierte Stelle, sowie eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme Ihres Aufzuges durch eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie von Anfang an bei sämtlichen Fragen rund um die gesetzlichen Anforderungen und die Abnahme der Aufzüge, führen die erforderlichen Prüfungen durch und stellen sicher, dass alle Aufzüge betriebssicher funktionieren.

 

Wiederkehrende Prüfung der Aufzugsanlage

Bei den meisten Aufzügen handelt es sich um sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen, die in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit überprüft werden müssen. Das gilt auch nach Änderungen, etwa Umbaumaßnahmen. Unsere erfahrenen Experten übernehmen für Sie die vorgeschriebenen Aufzugsprüfungen und begutachten die Qualität und sicherheitstechnischen Standards Ihrer Anlagen. Mit der Dokumentation und Prüfbescheinigung erhalten Sie einen transparenten Überblick über den Zustand Ihrer Aufzüge und gleichzeitig die Sicherheit, dass sie den gesetzlichen Forderungen entsprechen.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Überwachung und Koordination der Prüftermine und helfen Ihnen dabei, den Betreiberpflichten fristgerecht nachzukommen. Neben den Aufzügen begutachten wir zudem die aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen (AFEX), die für die sichere Nutzung der Aufzugsanlagen erforderlich sind.  Dazu zählen Brandmeldeanlagen, zeitweise verschlossene Be- und Entlüftungseinrichtungen, Feuerwehraufzüge, Überdruckbelüftungsanlagen, Notstromversorgung und Entrauchungssysteme.

 

     

    Der Prüfzyklus eines Aufzugs: Eine Geschichte in 6 Etagen

    Regelmäßige Inaugenscheinnahme Ihrer Aufzugsanlage

    Als Arbeitgeber bzw. Betreiber eines Aufzugs sind Sie gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 für die regelmäßige Funktionskontrolle Ihrer Aufzüge verantwortlich.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und übernehmen für Sie die turnusmäßige Kontrolle Ihrer Aufzugsanlagen. Die Zeitabstände passen wir mit Ihnen gemeinsam an Art und Nutzungsumfang Ihrer Aufzüge an. Die Ergebnisse dokumentieren wir anhand festgelegter Kriterien nach TRBS 3121. Damit erhalten Sie den rechtssicheren Nachweis, dass alle Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.

    Bei der Inaugenscheinnahme werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

    • Zugänge zu Fahrschacht, Triebwerk und Schalteinrichtungen
    • Schließung der Schachttüren
    • Haltegenauigkeit
    • Notrufeinrichtungen und Notfallplan
    • Schutzeinrichtungen an Fahrkorbzugängen.

    Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoflyer

     

    Prüfung der elektrischen Sicherheit an Aufzugsanlagen

    Ihre Aufzugsanlage wird wiederkehrend durch uns als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) auf die sichere Verwendung geprüft. Diese wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung) beinhaltet ebenfalls die Prüfung der elektrischen Sicherheit nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. der einschlägigen technischen Regel (TRBS 1201 T4).

    Aus unserer Sicht kann bei Einhaltung der Technischen Regeln der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Das gilt entsprechend auch für die Prüfung der elektrischen Sicherheit.

    Die Aufzugsprüfung schließt jetzt die Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlage gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 ab dem Übergabepunkt für die Aufzugsanlage ein.

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne.

     

    Unsere Leistungen im Überblick

    • Konformitätsbewertungsverfahren nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
    • Prüfungen vor Inbetriebnahme der Aufzugsanlage
    • Wiederkehrende Prüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen)
    • Begutachtung nach prüfpflichtigen Änderungen oder Umbaumaßnahmen an Ihrem Aufzug
    • Sicherheitsanalysen, Abweichungen nach Stand der Technik
    • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV
    • Überprüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen (AFEX)
    • Regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle der Aufzugsanlagen

     

    Ihre Vorteile mit TÜV Hessen

    • Wir bieten mit unserem breiten Dienstleistungsspektrum Service aus einer Hand rund um den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen. 
    • Bei Bedarf prüfen wir rund um die Uhr, damit Ihr Betriebsablauf nicht gestört wird. 
    • Dank unserem großen Netzwerk an Sachverständigen unterstützen wir Sie schnell und flexibel – und Sie können sicher sein, dass die Prüffristen eingehalten werden.

    Haben Sie noch Fragen zu unseren Aufzugsprüfungen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. 

    Hier finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe …

    Sprechen Sie uns an!

    Rechtlicher Hintergrund

    Unsere Experten begutachten und kontrollieren Ihre Aufzüge gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) je nach Anforderung auf Grundlage der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).


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