Wir erstellen für Sie ein Vollgutachten nach §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU um Ihr Fahrzeug erstmalig oder erneut in den Verkehr zu bringen.
Unsere Dienstleistung für Sie:
Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:
- ein Bauteil verwenden, ohne dass es für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist;
- ein Bauteil verwenden, für welches es nur einen Prüfbericht, technischen Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten gibt;
- mehrere Bauteile einbauen oder anbauen, die sich gegenseitig beeinflussen.
Was muss ich für die Begutachtung im Einzelfall mitbringen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Dokumente wie Prüfbericht, technischer Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten
Was kostet eine Einzelabnahme?
Der Preis für eine Einzelabnahme Ihres Fahrzeuges ergibt sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung.