Unsere Dienstleistung für Sie:

Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:

  • ein Bauteil verwenden, ohne dass es für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist;
  • ein Bauteil verwenden, für welches es nur einen Prüfbericht, technischen Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten gibt;
  • mehrere Bauteile einbauen oder anbauen, die sich gegenseitig beeinflussen.

Was muss ich für die Begutachtung im Einzelfall mitbringen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Dokumente wie Prüfbericht, technischer Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten

 

Was kostet eine Einzelabnahme?

Der Preis für eine Einzelabnahme Ihres Fahrzeuges ergibt sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung. 

Bei Fragen zum Thema Einzelabnahme stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Rufen Sie uns an

0800 2727270

E-Mail

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Betriebserlaubnis in Gefahr

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgasverhalten oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.