Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung hat der Antragsteller eines Bauvorhabens den baulichen Arbeitsschutz beachten. Wir beurteilen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Belange des baulichen Arbeitsschutzes und unterstützen Sie fachkundig bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Die Experten von TÜV Hessen verfügen über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), VDS 3111, DGUV Information 205-003 (früher BGI 847), Erfahrungen im baulichen, technischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie eine ständige Weiterbildung auf diesem Themengebiet. Deshalb unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Brandschutz.
Gefordert sind Brandschutzbeauftrage beispielsweise für Industriebauten mit mehr als 5.000 m2 Grundfläche, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser oder in verschiedenen Sonderbauten gemäß Hessischer Bauordnung (Baugenehmigung/ Brandschutzkonzept). Außerdem ist ein Brandschutzbeauftragter bei hoher Brandgefährdung nach ASR A2.2 oder durch eine Forderung der Gebäudeversicherer zu bestellen.
Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten können Gefahren frühzeitig erkannt, beurteilt und beseitigt werden. Die Objektivität wird durch einen externen Experten von TÜV Hessen nicht beeinflusst. Die Aufgabe wird nicht durch eine andere Tätigkeit vernachlässigt oder vergessen. Außerdem sparen Sie Personal- und Fortbildungskosten und binden nicht Ihre internen Ressourcen. Durch die stetige Weiterbildung der Brandschutzbeauftragten von TÜV Hessen werden stets die aktuellen Vorschriften und Regelwerke beachtet.
Zielgruppe:
Unternehmen, Betreiber und Gebäudeeigentümer die einen Brandschutzbeauftragten benötigen, denen Rechtssicherheit wichtig ist und die Wert auf eine professionelle Beratung und Betreuung legen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern sowie Schulung von Mitarbeitern
- Erstellen und Aktualisieren von Brandschutzordnungen Teil A, B und C
- Erstellen und Aktualisieren von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrpläne
- Erstellen und Aktualisieren von Räumungskonzepten und Alarmplänen
- Beraten bei der Genehmigung von Feuergefährlichen Arbeiten und Erstellen von Heißerlaubnisscheinen
- Beratung zu Fragen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
- Beratung hinsichtlich des Brandschutzes bei Neu- und Umbauten
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen
- Mitwirken bei der Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Überprüfen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Abstimmung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Aufsichtsbehörden, Feuerwehr oder Feuerversicherer
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit einer lösungsorientierten Beratung und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung