Unsere Dienstleistungen beinhalten folgende Themen:

  • EMV-Richtlinie
  • Umsetzung der EMV-Richtlinie in deutsches Recht
  • Erstellung der Konformitätserklärung
  • Anbringung des CE-Zeichens
  • Harmonisierte Normen zur EMV
  • Messtechnik
  • Besichtigung und praktische Vorführung in unserem Labor

 

Rechtlicher Hintergrund

Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).

Das EMV-Gesetz (EMVG) legt die Pflicht zur Kennzeichnung seit dem 1. Januar 1996 verbindlich fest.

Neben der Information zur EMV-Richtlinie bieten wir Ihnen natürlich auch ein individuell auf die Erfordernisse Ihres Produkts und der Normen zugeschnittenen Prüfprogramms an und unterstützen Sie bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung.