Technische Anlagen in Gebäuden sind regelmäßig hinsichtlich Ihrer Funktionsfähigkeit gemäß TPrüfV (zuvor TPrüfVO) zu prüfen– wir übernehmen das gerne für Sie.
Bei der Prüfung nach VdS–Richtlinie 2229 stehen Sachschutz und Brandschutz im Vordergrund. Wir erstellen für Ihr Unternehmen die notwendigen Prüfberichte bzw. Befundscheine.
Mängel als Brandverursacher
Nahezu jeder Feuerversicherer beruft sich auf die Klausel 3602 (Feuerschutzklausel). Diese legt fest, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von anerkannten Sachverständigen gemäß der Vds-Richtlinie 2871 zu prüfen sind.
Die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung ist wichtig, um technische Mängel der Anlage frühzeitig zu erkennen. So können Sie die erkannten Schwachpunkte frühzeitig beseitigen, bevor Schäden entstehen.