Als unabhängige Prüforganisation verfügt TÜV Hessen über alle gesetzlich erforderlichen Zulassungen auf dem Gebiet der Abscheidertechnik. Wir bieten Ihnen alle Prüfungen inklusive Reinigung und Entsorgung an einem einzigen Termin zu einem vorher vereinbarten Paketpreis an. Umfangreiche Erfahrung, ständige Weiterbildung, modernste Messtechnik und Prüfequipment sind Garanten für eine reibungslose und schnelle Prüfung.

 

Unsere Dienstleistungen für Betreiber von Tankstellen, Waschplätzen, Werkstätten, Speditionsbetrieben und Verkehrsbetrieben:

  • „Kleine“ Prüfung nach Abwasserverordnung
  • „Große“ Generalinspektion
  • Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen

 

Rechtlicher Hintergrund:
Die bundeseinheitliche Abwasserverordnung (AbwV) legt einen zulässigen Grenzwert von 20 mg Kohlenwasserstoff je Liter Schmutzwasser fest. Gut gewartete und regelmäßig überprüfte Anlagen reduzieren den Kohlenwasserstoffgehalt dabei bis auf 5 mg je Liter Schmutzwasser. Neben einer umfangreichen technischen Ausrüstung sind sowohl für die „kleine“ als auch für die „große“ Abscheiderprüfung ein personenbezogener Sach- und Fachkundenachweis zwingend erforderlich.

Details unserer Dienstleistungen

Die „kleine“ Prüfung nach Abwasserverordnung
Alle zweieinhalb Jahre sind im Rahmen einer „kleinen“ Prüfung die meisten Abscheideranlagen in Hessen von einem anerkannten Sachverständen nach Abwasserverordnung zu überprüfen. Bei dieser Prüfung muss der Abscheider nicht zwangsläufig leer und gereinigt sein. Der Sachverständige kann die Anlage auch im gefüllten Zustand kontrollieren. Neben der Prüfung der vorhandenen Ausrüstungsteile eines Abscheiders findet u.a. eine Prüfung des Betriebstagebuchs und der eingesetzten Wasch- und Betriebsmittel statt.

Hintergrund-Info: Falsch eingesetzte Waschmittel können zur Bildung von stabilen Emulsionen führen: ein Gemisch aus Öl und Wasser, das sich durch das Schwerkraftprinzip eines Abscheiders nicht mehr trennen lässt. Die wohl bekannteste stabile Emulsion ist Milch. Eine Mischung u.a. aus Wasser und Fetten. Durch stabile Emulsionen kann die Abscheidewirkung teilweise oder auch komplett aufgehoben werden.
 

Die „große“ Generalinspektion
Alle fünf Jahre ist bei jedem Abscheider die „große“ Generalinspektion nach DIN 1999-100 fällig. Dazu muss der Abscheider geleert und gereinigt sein. Anschließend wird die Abscheideanlage von innen besichtigt. Begutachtet werden dabei alle Einbauteile, die Beschichtung und die Aufsatzringe des Abscheiders. Auch eventuell vorhandenes Koaleszenzmaterial wird gereinigt und überprüft.

Nach der Sichtprüfung werden Dichtblasen in den Zu- und Ablauf der Anlage gesetzt und der Abscheider wird komplett mit Wasser gefüllt und einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Ist der dabei gemessene Wasserverlust innerhalb der zulässigen Grenzen nach DIN 1999-100 so ist die Prüfung bestanden und der Abscheider kann als dicht bezeichnet werden.

 

Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen
Auch die Rohrleitungen zum Abscheider hin, sind alle fünf Jahre auf Dichtheit zu prüfen. Die Leitungen können entweder mit Luft oder mit Wasser geprüft werden. Sollten dabei Undichtheiten festgestellt werden, ist vor einer anstehenden Sanierung eine Befahrung mit Kamera sinnvoll.


Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

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