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Filmbeitrag TÜV Hessen - Hauptuntersuchung
Allgemeine Fragen zur Hauptuntersuchung
- Was kostet die Hauptuntersuchung (HU)?
- Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
- Wie kann ich mein Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?
- Was muss ich noch beachten, wenn ich zur HU komme?
- Kann ich bei der Prüfung meines Fahrzeugs dabei sein?
- Mein Verbandkasten ist abgelaufen. Woher bekomme ich nun schnell einen neuen?
- Was passiert, falls mein Fahrzeug keine Plakette bekommt?
- Wie kann ich bezahlen?
- Kann ich auf Rechnung bezahlen?
- Brauche ich einen Termin?
- Muss ich als Halter persönlich vorbeikommen?
- Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
- Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?
- Kann man die HU an einem in Deutschland zugelassen Auto auch im Ausland durchführen lassen?
Fragen rund um Hauptuntersuchung bei Wohnmobil/Wohnwagen
- Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Wohnmobil zu HU und Gasprüfung (Prüfung der Dichtigkeit der Gasanlage) komme?
- Was muss ich bei der HU eines Wohnwagens beachten?
Fragen rund um Hauptuntersuchung und Anhänger
Fragen rund um Prüfbericht und Fahrzeugschein
- Muss ich den Prüfbericht immer im Auto mitführen?
- Ich habe meinen Prüfbericht verloren – was kann ich tun?
Fragen rund um Eintragungen und Tuning
Fragen rund um die Fahrerlaubnisprüfung
Allgemeine Fragen zur Hauptuntersuchung
Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder).
Wie kann ich mein Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung auf den Termin erhöht die Chance, im ersten Anlauf die begehrte HU-Plakette zu bekommen. Hier finden Sie unsere Checkliste "So bereiten Sie Ihr Fahrzeug für die Hauptuntersuchung vor" (PDF).
Was muss ich noch beachten, wenn ich zur HU komme?
Bitte achten Sie außerdem darauf, dass das Warndreieck, Warnweste und der Verbandskasten bereitliegen.
Kann ich bei der Prüfung meines Fahrzeugs dabei sein?
Selbstverständlich dürfen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung zuschauen. Sie haben die Wahl, ob Sie bei der Untersuchung Ihres Fahrzeugs dabei sein möchten oder im Wartebereich einen Kaffee trinken.
Mein Verbandkasten ist abgelaufen. Woher bekomme ich nun schnell einen neuen?
Sollte eine Warnweste in Ihrem Fahrzeug fehlen oder der Verbandkasten abgelaufen sein, können Sie diese gerne vor Ort bei uns kaufen.
Was passiert, falls mein Fahrzeug keine Plakette bekommt?
Sie erhalten von uns einen ausführlichen Prüfbericht. Darin ist aufgeführt, welche Mängel an Ihrem Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie diese von Ihrer Werkstatt beheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Wie kann ich bezahlen?
Wir akzeptieren Bargeld und deutsche Debitkarten (EC-Karten). Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. An Kleinprüfstellen ist die Debitkartenzahlung nur eingeschränkt möglich.
Kann ich auf Rechnung bezahlen?
Eine Zahlung auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden möglich, die bei uns eine Kundennummer haben.
Brauche ich einen Termin?
Ein Termin hilft Ihnen Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Termine können Sie telefonisch unter 0800 27 27 27 0 oder online vereinbaren.
Muss ich als Halter persönlich vorbeikommen?
Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Sie brauchen keine Vollmacht des Halters mitzubringen.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Eigentlich gar nicht. Bei Pkws und Motorrädern gilt: Die nächste HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Dafür haben Sie den kompletten Fälligkeitsmonat Zeit. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen müssen. Eine Rückdatierung der Prüfung / neuen Plakette findet nicht statt. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld und bei langen Überschreitungen sogar mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung in Regress genommen werden. Übrigens: Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos. Registrieren Sie sich für unseren HU Online-Erinnerungsservice per E-Mail.
Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?
Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen. Aber auch die Reservierung des vorherigen Kennzeichens reicht dann nicht aus. Hier kann Ihnen aber die Zulassungsstelle unter Vorlage der EVB-Nummer eine Vorfahrtsgenehmigung erteilen.
Kann man die HU an einem in Deutschland zugelassen Auto auch im Ausland durchführen lassen?
Der Verordnungsgeber hat den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersagt, die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) im Ausland durchzuführen. In der Regel gilt allerdings: Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Untersuchung (§ 29 StVZO) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Frist Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung bei der örtlich nächstgelegenen Möglichkeit. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.
Es ist noch zu erwähnen, dass Verkehrsbehörden im Ausland sehr wohl zwischenzeitlich unsere HU-Plakette "lesen" können und bei Überziehung, entsprechend der dortigen Landesvorschrift, Maßnahmen ergreifen können. Beispielhaft ist hierfür zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass bei längerfristiger Überziehung auch ein dauerhafter Aufenthalt im jeweiligen Land vorliegt und somit eine Anmeldung der Person und des Fahrzeugs in dem jeweiligen Land erfolgen muss.
Sie können bei der Wiedereinreise bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsinstitution im Bundesgebiet zur Prüfung vorfahren. Die Untersuchungen sind nicht an den Zulassungsbezirk gebunden. Vereinzelte Kfz-Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsschutz an die gültige Hauptuntersuchung gebunden. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich mit Ihrem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen.
Fragen rund um Hauptuntersuchung bei Wohnmobil/Wohnwagen
Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Wohnmobil zu HU und Gasprüfung (Prüfung der Dichtigkeit der Gasanlage nach G607) komme?
Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Wohnmobilen/Wohnwagen sind die Gasprüfung und die Erteilung der HU-Plakette nicht miteinander verknüpft. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, dass die Bauteile mit einer Austauschpflicht innerhalb von zehn Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne), falls nötig, bereits im Vorfeld ausgetauscht wurden, damit die Gasprüfung positiv abgeschlossen werden kann.
Außerdem benötigen wir das Erstbescheinigungsheft vom Hersteller; die Gasflasche muss zudem befüllt sein. Darüber hinaus gilt das Gleiche wie bei einem Pkw: Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein mit, und denken Sie auch an das Warndreieck, Warnweste und den Verbandskasten.
Was muss ich bei der HU eines Wohnwagens beachten?
Bei Wohnwagen sind die Gasprüfung und die Erteilung der HU-Plakette nicht miteinander verknüpft. Wenn eine Gasanlage vorhanden ist, muss die Gasprüfung fristgemäß durchgeführt werden. Viele Campingplätze wollen aus Sicherheitsgründen auch die Bescheinigung über die bestandene Gasprüfung sehen.
Fragen rund um Hauptuntersuchung und Anhänger
Darf mein Anhänger beladen sein, wenn ich zur Hauptuntersuchung komme?
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug in jedem Beladungszustand zur Hauptuntersuchung vorführen. Fahrzeuge mit einem hohen Leer- / Lastverhältnis, wie z. B. Bootstrailer mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t ohne Boot, Sattelauflieger ohne Aufbau, Containeranhänger ohne Container können zwar auch leer geprüft werden, es kann jedoch sein, dass eine Beladung vorgegeben werden muss, da sonst der notwendige Nachweis der Mindestabbremsung nicht möglich ist.
Auflaufgebremste Anhänger sollten eine gewisse Last mitführen, da die Erfahrung zeigt, dass eine belastbare Aussage zur Wirkung der Bremsanlage sonst nur schwer möglich ist.
Fragen rund um Prüfbericht und Fahrzeugschein
Muss ich den Prüfbericht immer im Auto mitführen?
Nein, Sie brauchen den HU-Prüfbericht nicht immer im Auto mitführen. Sie müssen den Prüfbericht nur bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können. Das kann auch nachträglich geschehen.
Ich habe meinen Prüfbericht verloren – was kann ich tun?
Wenn Sie die Hauptuntersuchung durch den TÜV Hessen haben durchführen lassen, können Sie bei uns eine Zweitschrift anfordern. Die Zweitschrift darf nur an den Halter (zum Zeitpunkt der Prüfung) herausgegeben werden. Daher ist es am besten, wenn Sie persönlich an einem unserer TÜV Hessen Service-Center vorbeikommen. Alternativ können wir die Zweitschrift auch an die für Sie zuständige Zulassungsstelle senden, dann reicht ein Anruf bei uns unter 0800 27 27 27 0.
Wenn sich der Halter inzwischen geändert hat, benötigen wir als Nachweis den Kaufvertrag b.z.w. den bereits durchgeführten Halterwechsel. Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn die Übermittlung direkt an die zuständige Zulassungsbehörde erfolgt.