Ein Explosionsschutzdokument (ESD) ist ein Sicherheitsdokument für industrielle Umgebungen, in denen explosive Atmosphären auftreten können. Es dient der systematischen Erfassung und Bewertung von Gefährdungen, die in diesen Bereichen entstehen können, sowie der Planung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen.

Das Explosionsschutzdokument ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für viele Unternehmen vorgeschrieben. Die Erstellung und Pflege des Dokuments liegt gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Verantwortung des Betreibers.

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlage und der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments unter Berücksichtigung aller notwendigen Anforderungen.

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Wer benötigt ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nötig, wenn gefährliche explosionsfähige Gemische ohne Schutzmaßnahmen entstehen oder vorhanden sein können.

Ein explosionsfähiges Gemisch besteht aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder aufgewirbeltem Staub und Luft oder einem anderen Oxidationsmittel. Kommt es in Kontakt mit einer Zündquelle, breitet sich die Flamme von selbst aus und führt zu einem plötzlichen Anstieg von Temperatur und Druck (§ 2 Abs. 10 GefStoffV).

Unternehmen, für die Explosionsschutz relevant ist, dient das Dokument in erster Linie dem Nachweis, dass alle nötigen Vorkehrungen für den Explosionsschutz und zur Arbeitssicherheit getroffen wurden.

Ablauf der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments

Gefährdungsbeurteilung

Zuerst werden alle Bereiche im Betrieb untersucht, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Dies umfasst die Identifikation von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben.

Ermittlung von Zündquellen

Wir identifizieren potenzielle Zündquellen im Betrieb, wie offene Flammen, heiße Oberflächen, elektrische Anlagen und elektrostatische Entladungen. Maßnahmen zur Vermeidung dieser Zündquellen werden entsprechende dokumentiert.

Risikoanalyse

Die Risiken, die von explosionsfähigen Atmosphären ausgehen, werden bewertet. Dabei wird geprüft, wie wahrscheinlich eine Explosion ist und welche Folgen sie haben könnte.

Einteilung in Explosionszonen

Bereiche im Betrieb werden in Zonen eingeteilt, abhängig davon, wie häufig und in welchem Umfang eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Diese Zonen sind in der Regel in Zone 0, Zone 1 und Zone 2 für Gase und Dämpfe sowie Zone 20, Zone 21 und Zone 22 für Stäube unterteilt. 

Planung der Schutzmaßnahmen

Auf Basis der Risikobewertung werden Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen festgelegt. Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Wartung & Überwachung

Welche regelmäßigen Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Diese Maßnahmen werden ebenfalls im Dokument festgehalten. 

Notfallmaßnahmen

Planung und Dokumentation von Notfallmaßnahmen, die im Fall einer Explosion oder einer drohenden Explosionsgefahr ergriffen werden sollen. Dazu gehören Evakuierungspläne, Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Alarmierung von Rettungsdiensten.

Dokumentation der Maßnahmen

Alle geplanten und umgesetzten Maßnahmen werden detailliert im Explosionsschutzdokument festgehalten. Dies umfasst auch Informationen zu Zuständigkeiten und Schulungen der Mitarbeiter

Schulungen und Unterweisungen

Alle Mitarbeiter, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden. Schulungspläne und Nachweise der durchgeführten Schulungen sind Teil des Dokuments.

Bereitstellung und Kommunikation

Das fertige Dokument wird allen relevanten Mitarbeitern zugänglich gemacht und in verständlicher Form kommuniziert.

Koordination mit Fremdfirmen

Wenn Fremdfirmen im Betrieb tätig sind, müssen diese über die Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden. Die Koordination und Abstimmung mit diesen Firmen wird ebenfalls im Explosionsschutzdokument dokumentiert

Überprüfung und Aktualisierung

Das Dokument muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Betrieb oder neuen Informationen aktualisiert werden, um die Arbeitssicherheit im Betrieb kontinuierlich zu gewährleisten.

Die Experten des Geschäftsfeldes Umwelttechnik (UT) unterstützen Sie ganzheitlich beim Thema Explosionsschutz. Von der Gefährdungsbeurteilung über die Schutzzonenbestimmung bis zur Festlegung und Dokumentation aller Schutzmaßnahmen stehen wir Ihnen zur Seite.

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  • Leistungen aus einer Hand: Wir begleiten Ihre gesamten Projekte rund um das Thema Explosionsschutz und Gefährdungsbeurteilung.
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Häufig gestellte Fragen zum Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument bewertet die Risiken explosionsfähiger Atmosphären in einem Betrieb und legt Schutzmaßnahmen fest. Es dient als Nachweis, dass alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz vor Explosionen getroffen wurden. Es umfasst alle Informationen hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung und Schutzmaßnahmen.

Betriebe benötigen ein Explosionsschutzdokument, wenn sie mit explosiven Stoffen, Gasen, Gemischen, Nebeln, Flüssigkeiten oder Stäuben arbeiten. Damit erfüllen Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zum Explosionsschutz und gewährleisten die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Bandbreite von betroffenen Arbeitgebern ist enorm und reicht von Lackierereien bis zu Bäckereien. Entscheidend ist, dass die verwendeten und vorhandenen Stoffe, Gemische und Produkte ein explosionsfähiger Gefahrstoff sind.

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ bietet praktische Hinweise zur Erstellung und Umsetzung von Explosionsschutzdokumenten. Sie unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und sicherheitsrelevante Maßnahmen korrekt zu dokumentieren.

Ein Explosionsschutzdokument darf von fachkundigen Personen erstellt werden. Dies können betriebsinterne Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure mit Spezialwissen im Bereich Explosionsschutz oder externe Fachleute sein. Wichtig ist, dass die Person über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln verfügt, um die Gefahren richtig zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Dokumentation korrekt und umfassend ist.

Eine befähigte Person im Explosionsschutz ist ein Experte oder eine Expertin mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in diesem Bereich. Sie hat eine entsprechende Ausbildung und praktische Erfahrung. Ihre Aufgaben umfassen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Überprüfung und Wartung von Schutzsystemen sowie die Schulung von Mitarbeitern. Sie sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Explosionsgefahren minimiert werden.

Ein Explosionsschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn in einem Betrieb Explosionen durch gefährliche Stoffe oder Atmosphären möglich sind. Er überwacht die Sicherheitsmaßnahmen, sorgt für die Einhaltung der Vorschriften und berät bei der Umsetzung von Explosionsschutzmaßnahmen.

Das Explosionsschutzdokument muss die folgenden Punkte beinhalten.

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Identifikation von explosionsgefährdeten Bereichen und Gefahrstoffen. Eine detaillierte Auflistung der verwendeten und gelagerten gefährlichen Stoffe ist die Grundlage für die Risikoeinschätzung. 

Risikoeinschätzung
Das Dokument analysiert alle Prozesse und Anlagen mit potenziellen Zündquellen und bewertet das Risiko von Explosionen. 

Festlegung von Schutzmaßnahmen
Basierend auf der Risikoeinschätzung werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen festgelegt, um das Risiko von Explosionen zu minimieren. Das beinhaltet die Installation von Explosionsschutzsystemen, Schulungen für Mitarbeiter und die Implementierung von Verfahren zum sicheren Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen.

Zoneneinteilung
Die explosionsgefährdeten Bereiche des Betriebs werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären klassifiziert, z.B. Zone 0, 1, 2 für Gase/Dämpfe; Zone 20, 21, 22 für Stäube.

Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen
Die regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur kontinuierlichen Gewährleistung des Explosionsschutzes werden ausführlich dargestellt. Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen in einem Explosionsschutzdokument umfassen regelmäßige Inspektionen, Instandhaltung und Überwachung von Zündquellen, sowie die Dokumentation dieser Tätigkeiten. Zudem gehören die Kalibrierung von Messgeräten und Schulungen des Personals dazu, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Notfallpläne
Festlegung der Maßnahmen, die im Falle einer Explosion oder drohenden Explosionsgefahr ergriffen werden müssen. Dazu gehören Evakuierungsverfahren, Erste-Hilfe-Anweisungen, Alarmierung von Rettungsdiensten und die Koordination von Maßnahmen, um Schäden und Verletzungen zu minimieren.

 

Der Betreiber der Anlage ist verantwortlich für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments. Er kann dies selbst tun oder Experten beauftragen. Wichtig ist, dass das Dokument alle erforderlichen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen umfasst.

Für ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau sollte das Explosionsschutzdokument nach fünf Jahren aktualisiert werden. Nach Änderungen an der Anlage oder der Belegschaft ist eine neue Beurteilung des Explosionsschutzes erforderlich. Zudem sollte nach jeder Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung der Explosionsschutz neu beurteilt und auf geänderte Vorgaben angepasst werden.

Preise zur Erstellung des Explosionsschutzdokuments

Die Preise fallen je nach Komplexität des Betriebs bzw. der Anlage unterschiedlich aus. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Alle Dokumente werden gemäß der GefStoffV §6 erstellt. 

Die Dokumentation beinhaltet:

  • Gefährdungsbeurteilung und Identifikation von explosionsgefährdeten Bereichen und Gefahrstoffen
  • Analyse der bestehenden Explosionsrisiken
  • Festlegung und Kommunikation der Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation aller Analysen und Maßnahmen

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