Hauptuntersuchung bei TÜV Hessen

Ganz in Ihrer Nähe: Unsere Fachleute prüfen Ihr Fahrzeug unabhängig in Hessen.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie online einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch gerne ohne Termin zu uns kommen.

Was sollten Sie zur Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I)
  • ggf. Nachweis für Änderungsabnahme
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis für Sonderzubehör (zum Beispiel Aluräder)

Unser Tipp: Bereiten Sie Ihr Fahrzeug für die HU vor: Hier können Sie unsere Checkliste für die Hauptuntersuchung bei TÜV Hessen herunterladen (PDF).

Wie läuft die Hauptuntersuchung, die im Sprachgebrauch „TÜV-Prüfung“ heißt, ab?

Wir prüfen Beleuchtung, Bremsen, Reifen und Räder, Lenkung, Fahrgestell und Karosserie sowie elektrische Leitungen. Selbstverständlich können Sie bei der Prüfung direkt dabei sein. Ist alles erledigt, erläutert unser Sachverständiger Ihnen das Untersuchungsergebnis und weist Sie auch auf ggf. vorhandene künftige Schwachstellen Ihres Fahrzeuges hin. Sie erhalten einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Bewahren Sie diesen bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf. Weist Ihr Fahrzeug Mängel auf, haben Sie einen Monat Zeit, um diese zu beheben. Die Nachkontrolle führen wir gerne wieder für Sie durch. Die Plakette wird übrigens nicht rückdatiert. Nach bestandener HU steht der nächste Termin erst wieder nach 24 Monaten an.

Unser Tipp: Legen Sie Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten auf den Beifahrersitz, bevor Sie sich bei uns anmelden.

Wann muss mein Auto zur nächsten Hauptuntersuchung (HU)?

Der Zeitpunkt der Fälligkeit der HU wird seit rund 50 Jahren durch die runde Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angezeigt. Dabei ist das Jahr im Mittelkreis der Plakette vermerkt, während der Fälligkeitsmonat immer durch die Zahl angezeigt wird, die am oberen Rand der Plakette steht. 

Wie die Plakette richtig gelesen werden kann, finden Sie hier.

Hauptuntersuchung vergessen – das droht bei Überziehung der HU

Wenn Sie die Frist zur Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überziehen, müssen Sie die Kosten für eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ tragen. Außerdem drohen Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg.

  • HU über 2 Monate überzogen: Verwarngeld 15 Euro
  • HU 4-6 Monate überzogen: Verwarngeld 25 Euro
  • HU über 8 Monate überzogen: Bußgeld 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Vertiefende Informationen zur HU-Plakette finden Sie hier

Hinweis: Länderspezifische Anpassungen dieser Bußgelder im Zeitraum der SARS Covid19 Pandemie sind möglich

Unser Tipp: Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos. Registrieren Sie sich für unseren HU Online-Erinnerungsservice per E-Mail.

Filmbeitrag zur Hauptuntersuchung

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