Gewerbe- und Bürogebäude, Produktionsstätten oder auch große Wohnkomplexe sind immer häufiger mit Klima- und Kälteanlagen ausgestattet. Damit die Anlagen ordnungsgemäß, kosten- und energieeffizient laufen, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) die energetische Inspektion von Klimaanlagen in Bestandsgebäuden vor. Mit der Prüfung der Klima- und Lüftungsanlagen von unseren unabhängigen Sachverständigen kommen Sie Ihrer Betreiberpflicht nach und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 

 

Welche Kälteanlagen sind von der energetischen Inspektion betroffen? 

Gemäß §74 des GEG 2020 müssen Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt regelmäßig energetisch inspiziert werden. Die erste Inspektion muss spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile, zum Beispiel Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine. Danach erfolgt eine energetische Inspektion alle zehn Jahre. 

Ausgenommen von der Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen sind Anlagen in Gebäuden, die mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet sind, das über weitreichende Energiemanagementfunktionen verfügt und alle gebäudetechnischen Systeme integriert. Darüber hinaus fordert §74 GEG von der Gebäudeautomation die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung, Analyse und Anpassung des Energieverbrauchs. 

Eine stichprobenweise energetische Inspektion ist ausreichend, wenn sich mehr als zehn Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von 12 kW in vergleichbaren Nichtwohngebäuden befinden und die Kälteanlagen nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind. 

 

Was wird bei der energetischen Inspektion von Klimaanlagen geprüft? 

Unsere Fachexperten kontrollieren bei der energetischen Inspektion unter anderem, ob die Kälteanlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht und prüfen alle Komponenten der Klima- und Lüftungsanlage, die den Wirkungsgrad beeinflussen. Die Sollwerte der Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeiten geben Aufschluss, wie effektiv die Anlage das Gebäude klimatisiert und wo Optimierungspotenziale liegen. Auch etwaige Nutzungsänderungen der klimatisierten Räume werden mitberücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage wirksam und bedarfsgerecht läuft. 

 

Ihre Vorteile mit TÜV Hessen

Rechtssicherheit: Mit der energetischen Inspektion von Klimaanlagen von unseren erfahrenen Sachverständigen erfüllen Sie die Anforderungen des GEG 2020 für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen. 

Steigerung der Energieeffizienz: Die Analyse der Klimaanlagen deckt Einsparpotenziale auf und leistet damit einen Beitrag, um den Energieverbrauch wirksam zu reduzieren. 

Kosteneinsparung: Regelmäßige Prüfungen stellen den reibungslosen und effizienten Betrieb sicher und verlängern die Lebensdauer der Anlagen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.

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