Diese Nachweise werden für die Fahrerlaubnis von LKW und Bussen vor dem Mindestalter benötigt

  • Führerschein der Klasse B
    Der Führerschein der Klasse B ist eine Grundvoraussetzung für alle Berufskraftfahrer.
  • Ärztliche Gutachten
    Allgemeinärztliche und augenärztliche Gutachten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung.
  • Ausbildungsnachweis
    Nachweis über eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einer vergleichbaren Ausbildung.
  • Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) 
    Eine MPU kann in Sonderfällen von der zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde verlangt werden, wenn Zweifel an der Fahreignung vorliegen, zum Beispiel wenn das Mindestalter noch nicht erreicht ist.

 

Diese Einschränkungen gelten bei der Führung von Bussen oder LKW vor dem Erreichen des Mindestalters

  • Die Fahrerlaubnis ist zunächst nur innerhalb Deutschlands gültig
  • Fahrten dürfen nur im Rahmen der Ausbildung gemacht werden
  • Gewerbliche Fahrten sind erst ab 21 Jahren erlaubt.

 

Zusätzlich gelten die folgenden Regelungen bei der Fahrerlaubnis für Busse: 

AlterVoraussetzungenEinschränkungen
24 JahreKeine besondere Zusatzqualifikation erforderlichohne Einschränkung
23 JahreBeschleunigte Grundqualifikation (§ 2 Abs. 2 BKrFQG)ohne Einschränkung
21 JahreGrundqualifikation (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)ohne Einschränkung
21 JahreBeschleunigte Grundqualifikation (§ 2 Abs. 2 BKrFQG) nur Fahrten im Linienverkehr bis 50 km
18 - 20 JahreWährend/nach Berufsausbildung 

nur Fahrten im Inland

nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

nur Fahrten im Linienverkehr bis 50 km oder

nur Fahrten ohne Fahrgäste

Wie beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für die Erteilung der vorzeitigen Fahrerlaubnis für LKW oder Busse?

Erste Anlaufstelle ist Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dort wird geprüft, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die zuständige Stelle eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, mit der sichergestellt wird, ob bereits vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters die benötigte Reife und die psychische und physische Leistungsfähigkeit für die beantragte Fahrerlaubnisklasse besteht.

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