Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler, Sonderlenkrad – egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, TÜV Hessen prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.
Unsere Dienstleistung auf einen Blick:
- Begutachtung von Fahrzeugen ohne Papiere
- Begutachtung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre nicht zugelassen waren
- Importgutachten für Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden
Die Begutachtungen gemäß §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU dürfen nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Unterschriftsberechtigten für das Gesamtfahrzeug des Technischen Dienstes vorgenommen werden. Wir von TÜV Hessen prüfen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
Darüber hinaus beurteilen wir, ob das Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Dabei gelten die Grenzwerte und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Ob das Fahrzeug eventuell umgerüstet werden muss (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.), entscheidet der Sachverständige vor Ort. Zuletzt sind die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu ermitteln. Diese Informationen müssen aus gesicherten Quellen stammen, beispielsweise von unserem Datenblatt-Service. Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief / ZBII , die sich nicht beschaffen lassen, sind durch Messungen, z.B. durch Geräuschmessung, zu ermitteln. Nach erfolgter Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde und Zulassung durch die Zulassungsstelle erhalten Sie eine HU-Plakette in Abhängigkeit der Erstzulassung und Fahrzeugart.