Unsere Dienstleistung auf einen Blick:

  • Begutachtung von Fahrzeugen ohne Papiere
  • Begutachtung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre nicht zugelassen waren
  • Importgutachten für Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden

Die Begutachtungen gemäß §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU dürfen nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Unterschriftsberechtigten für das Gesamtfahrzeug des Technischen Dienstes vorgenommen werden. Wir von TÜV Hessen prüfen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Darüber hinaus beurteilen wir, ob das Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Dabei gelten die Grenzwerte und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Ob das Fahrzeug eventuell umgerüstet werden muss (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.), entscheidet der Sachverständige vor Ort. Zuletzt sind die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu ermitteln. Diese Informationen müssen aus gesicherten Quellen stammen, beispielsweise von unserem Datenblatt-Service. Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief / ZBII , die sich nicht beschaffen lassen, sind durch Messungen, z.B. durch Geräuschmessung, zu ermitteln. Nach erfolgter Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde und Zulassung durch die Zulassungsstelle erhalten Sie eine HU-Plakette in Abhängigkeit der Erstzulassung und Fahrzeugart.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Vollgutachten von TÜV Hessen!

Die KFZ-Experten von TÜV Hessen beantworten Ihre Fragen zu Vollgutachten gemäß §21 StVZO bzw. Gutachten nach 2018/858 EU Artikel 44 und 45 für noch nie zugelassene Fahrzeuge sowie §21 StVZO in Verbindung mit §14 FZV für Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren.

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Was muss ich mitbringen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie das zu begutachtende Fahrzeug mit. Das Fahrzeug muss mit Kurzzeitkennzeichen oder Roten Kennzeichen versehen sein. Sollte Sie es auf dem Anhänger mitbringen, können wir für die Prüfung des Fahrzeugs unsere Kennzeichen kostenpflichtig verwenden. Darüber hinaus sind folgende Dokumente hilfreich:

  • Technisches Datenblatt
  • ggf. ausländische Papiere 

 

Was kostet ein Vollgutachten gemäß §21 StVZO?

Der Preis bzw. die Gebühr der Vollabnahme ergibt sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung.