Anschrift

TÜV Auto Service-Center Bad HersfeldTÜH Service-Center Bad Hersfeld
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld

  06621 927525
  06621 927524

Öffnungszeiten

MO - MI: 8:00 - 16:30 Uhr
DO: 8:00 - 17:30 Uhr
FR: 8:00 - 16:30 Uhr
SA: 8:00 - 14:00 Uhr


An unserem Service-Center in Bad Hersfeld erhalten Sie folgende Dienstleistungen:

  • Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU)
  • Fahrzeug-Gutachten
  • Eintragung & Betriebserlaubnis
  • Umweltplakette
  • sowie weitere Dienstleistungen für Ihr Fahrzeug

 

Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie online Ihren Termin zur Hauptuntersuchung in Bad Hersfeld oder telefonisch unter 0800 27 27 27 0. Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen. Sie können unser Service-Center in Bad Hersfeld auch ohne Termin während unserer Öffnungszeiten besuchen, müssen dann aber ggf. mit Wartezeiten rechnen.

Weitere Informationen zu Ihrer Hauptuntersuchung
Bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung in Bad Hersfeld vor mit unserer Checkliste Hauptuntersuchung (PDF). Die häufigsten Fragen zur Hauptuntersuchung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite zur Hauptuntersuchung. Was Ihre Hauptuntersuchung kostet, erfahren Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren der Hauptuntersuchung.

Bargeldloses Bezahlen
Bei uns können Sie einfach, schnell und sicher mit Girocard oder Kreditkarte (Mastercard & Visa) bezahlen – auch mobil via Smartphone oder Smartwatch.


KFZ-Kennzeichen Shop vor Ort
Ergänzend zu unseren anderen Dienstleistungen rund ums Fahrzeug bieten wir Ihnen in Bad Hersfeld auch KFZ-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, den Parkplatz vor dem Haus oder auch bunte FUN-Schilder mit Ihrem Namen oder Spitznamen an. Kommen Sie einfach vorbei. Wir erstellen Ihnen die passenden Schilder, egal ob länglich oder quadratisch. Hier erfahren Sie mehr.

 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sie benötigen kurzfristig einen Nachweis der Versicherung zur Zulassung eines Fahrzeugs? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese sofort vor Ort.
Gegenüber der KFZ-Zulassungsbehörde weisen Sie damit nach, dass ein vorläufiger Deckungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Nur dann ist es möglich, ein Fahrzeug zuzulassen, umzumelden oder wieder anzumelden.


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