Anschrift
TÜV Auto Service-Center FuldaTÜH Service-Center FuldaKreuzbergstr. 42
36043 Fulda
0661 9629460
0661 9629461
Öffnungszeiten
15. Oktober bis 14. März
MO - FR: 8.00 - 17.00 Uhr
SA: 9.00 - 14.00 Uhr
15. März bis 14. Oktober
MO, DI, MI, FR: 8:00 - 17:00 Uhr
DO: 8:00 - 18:00 Uhr
SA: 9:00 - 14:00 Uhr
An unserem Service-Center in Fulda erhalten Sie folgende Dienstleistungen:
- Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU)
- Fahrzeug-Gutachten
- Eintragung & Betriebserlaubnis
- Umweltplakette
- sowie weitere Dienstleistungen für Ihr Fahrzeug
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie online Ihren Termin zur Hauptuntersuchung in Fulda oder telefonisch unter 0800 27 27 27 0. Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen. Sie können unser Service-Center in Fulda auch ohne Termin während unserer Öffnungszeiten besuchen, müssen dann aber ggf. mit Wartezeiten rechnen.
Weitere Informationen zu Ihrer Hauptuntersuchung
Bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung in Fulda vor mit unserer Checkliste zur Hauptuntersuchung (PDF). Die häufigsten Fragen zur Hauptuntersuchung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite zur Hauptuntersuchung. Was Ihre Hauptuntersuchung kostet, erfahren Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren der Hauptuntersuchung.
Bargeldloses Bezahlen
Bei uns können Sie einfach, schnell und sicher mit Girocard oder Kreditkarte (Mastercard & Visa) bezahlen – auch mobil via Smartphone oder Smartwatch.
KFZ-Kennzeichen Shop vor Ort
Ergänzend zu unseren anderen Dienstleistungen rund ums Fahrzeug bieten wir Ihnen in Fulda auch KFZ-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, den Parkplatz vor dem Haus oder auch bunte FUN-Schilder mit Ihrem Namen oder Spitznamen an. Kommen Sie einfach vorbei. Wir erstellen Ihnen die passenden Schilder, egal ob länglich oder quadratisch. Hier erfahren Sie mehr.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sie benötigen kurzfristig einen Nachweis der Versicherung zur Zulassung eines Fahrzeugs? Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese sofort vor Ort.
Gegenüber der KFZ-Zulassungsbehörde weisen Sie damit nach, dass ein vorläufiger Deckungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Nur dann ist es möglich, ein Fahrzeug zuzulassen, umzumelden oder wieder anzumelden.