Weitere Anerkennungen / Berechtigungen
Neben den oben genannten, verfügt das Geschäftsfelds Automotive von TÜV Hessen über weitere Anerkennungen von Behörden oder Organisationen.
- Anfangsbewertung / Verifizierung
- Über eine Kooperation mit dem Bereich Managementsysteme verfügen wir über die Berechtigung, Anfangsbewertungen und Verifizierungen (Überprüfung des QM-Systems und der genehmigungsrelevanten Anforderungen bei Herstellern von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen) durchzuführen.
- Marktüberwachende Tätigkeiten
- Im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes führen wir Nachprüfungsaufträge (CoP/Conformity of Production) KBA durch.
- Anerkennung durch NTSEL (National Traffic Safety and Environment Laboratory) in Japan
- Über eine Kooperation mit der Staatlichen Technische Überwachung Hessen (TÜH) können Begutachtungen durchgeführt werden, die für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in Japan erforderlich sind.
- Nationale Anerkennung
- Neben der Benennung als Technischer Dienst, verfügen wir über eine Anerkennung der Technische Prüfstelle (TP) zur Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen nationaler Regelwerke (StVZO, StVO, FZV, etc.).
- Internationale Anerkennung als Technischer Dienst
- Über eine Kooperation mit TÜV Süd verfügen wir über die Möglichkeit Typgenehmigungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwirken.