Für den Brandschutz sind in einem Unternehmen aufgrund geltender Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte zu bestellen. Diese stehen dem Arbeitgeber durch ihre qualifizierte Ausbildung als Berater bei brandschutztechnischen Fragestellungen zur Seite.
Unternehmer sind gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ dazu verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in ihrem Unternehmen zu benennen, die im Brandfall bei der Räumung des Gebäudes unterstützen sowie Entstehungsbrände bekämpfen können. Je nach Brandgefährdung müssen sich mindestens fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen, Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit der Mitarbeiter sind hierbei zu beachten.
Während unserer ca. 4-stündigen Schulung vermitteln die Experten von TÜV Hessen alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz – inklusive praktischem Löschtraining – sowie zur professionellen Evakuierung von Personen im Gefahrenfall.
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Weitere Termine auf Anfrage.
Als Alternative bieten wir Ihnen bei ausreichender Teilnehmeranzahl an, dass die Brandschutz-Experten von TÜV Hessen auch für eine Inhouse-Schulung in Ihr Unternehmen kommen. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall eine Anfrage über das Kontaktformular.
Schulungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen: DGUV I 205-023 , ArbSchG §10, DGUV V1 § 22 (2) und ASR A2.2 (7.3)
- Organisation des betrieblichen Brandschutzes im Unternehmen: Brandschutzordnung, Vorstellung von Räumungskonzepten, Bestimmung der Anzahl von Brandschutzhelfern bzw. Evakuierungshelfer
- Aufgaben des Brandschutzhelfers und Evakuierungshelfers: Verhalten im Brandfall, Evakuierung von Gebäuden, Ausstattung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Brennen und Löschen in Theorie und Praxis: Verbrennungsvorgang, Gefahren durch Brände, Brandklassen, Löschmittel und ihre Wirkung
- Brandbekämpfungseinrichtungen: Brandbekämpfungseinrichtungen, Handhabung, Wirkungsweise und Einsatzgebiete von Feuerlöscheinrichtungen, Einsatztaktikunter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten
- Grenzen der Brandbekämpfung
Alle für den Praxisteil notwendigen Materialien werden von unseren Experten mitgebracht. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Kosten pro Teilnehmer für Schulungen im Gebäude von TÜV Hessen: 250 Euro zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsgetränke und Seminarunterlagen) / 297,50 Euro inkl. MwSt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Inhouse-Schulung.
Bitte schicken Sie uns in diesem Falle eine Anfrage an brandschutz@tuevhessen.de.
Wiederholungsschulung mit VR-Brille
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Räumungshelfer muss alle 2-5 Jahre oder bei wesentlichen betrieblichen Änderungen wiederholt werden. Nutzen Sie für diese Wiederholungs-Schulung unsere neuste Technik mit VR-Brille.
Anfragen können Sie gerne an brandschutz@tuevhessen.de stellen.