Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten wie das Errichten (Aufstellen, Einbauen oder Einfügen), Instandsetzen, Innenreinigen oder Stilllegen von Anlagen und Anlagenteilen, in denen wassergefährdende Stoffe z.B. gelagert, abgefüllt oder mit ihnen umgegangen wird, nur durch entsprechend zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Dieser Nachweis wird durch ein Fachbetriebszertifikat erbracht, welches beispielsweise von einer nach AwSV zugelassenen Sachverständigenorganisation ausgestellt wird.

Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfordert die schriftliche Benennung mindestens einer weisungsbefugten und betrieblich verantwortlichen Person, die über die erforderliche Qualifikation verfügt, um die Einhaltung der Anforderungen des WHG sicherzustellen.

Zudem ist eine erstmalige Prüfung des Betriebs sowie eine wiederkehrende Prüfung in mindestens zweijährigen Abständen erforderlich. Hierbei werden unter anderem die zur Ausführung der Tätigkeiten benötigten Geräte und Ausrüstung und die ausgeführten Tätigkeiten an einer Referenzanlage überprüft.

Die benötigte Qualifikation können Sie durch die Teilnahmen an unserem Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz sowie an einem zusätzlichen fachspezifischen WHG-Kurs erlangen. Die für eine Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person erforderlichen theoretischen Grundlagen nach AwSV werden Ihnen in dem eintägigen WHG-Grundkurs vermittelt. Entsprechend Ihrem Tätigkeitsbereich erweitern Sie Ihre Kenntnisse in dem anschließenden fachspezifischen Kurs.

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Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen des WHG entspricht.
  • Wettbewerbsvorteil: Stärken Sie Ihre Wettbewerbsposition durch eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG.
  • Umweltschutz: Ein zertifizierter Fachbetrieb erfüllt hohe Standards im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um den Schutz von Gewässern sicherzustellen und vermeidet so Umweltschäden. 

Hier finden Sie eine Übersicht der Fachbetriebe nach WHG: