Betreiber einer Ölheizung sind für den Heizöltank verantwortlich. Wir von TÜV Hessen prüfen Ihren Heizöltank während des gesamten Lebenszyklus von der Inbetriebnahme über die wiederkehrende Prüfung bis hin zur Stilllegung.
Wir prüfen Ihre Anlage gemäß den rechtlichen Anforderungen
- Vor der erstmaligen Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung oder
- vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage
- wenn die Anlage stillgelegt wird
Unsere Dienstleistung beinhalten Prüfung und Sicherheitsbetrachtung.
Unsere Dienstleistung im Detail:
- Unterstützung bei Eignungsfeststellungsverfahren
- Fachtechnische Prüfung zu Eignungsfeststellungsverfahren
- Hilfestellung bei Behördenverfahren
- Erstellung von Schadensgutachten
- erstmalige und wiederkehrende Prüfungen gemäß Verordnung
- Stilllegungsprüfungen
- EDV-gestützte Anlagenerfassung und -kataster
- Zertifizierung von Fachbetrieben gemäß § 62 AwSV
- Prüfung und Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)
- Durchführung von Lehrgängen nach WHG / § 61 AwSV
- Übernahme der Terminverfolgung von Prüfungen im Betreiberauftrag
Ihre Vorteile:
- Rechtssicherheit und Schutz vor Haftpflichtansprüchen
- Reibungsloser Ablauf bei Genehmigungsverfahren
- Frühzeitige Erkennung von Mängel und Materialverschleiß
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Anlagenprüfung durch Sachverständige besteht sowohl für private Anlagen als auch für gewerbliche Anlagenbetreiber. Wir prüfen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Zusätzlich beachten wir mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Löschwasserrückhalterichtlinie oder das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).