Zum schnellen und gleichzeitigen Aufladen mehrerer Elektrofahrzeuge bedarf es meist großer Strommengen. Die bestehenden Stromnetze können diese jedoch nicht immer bereitstellen. Die Lösung bieten Batteriepufferspeicher, die der Ladestation vorgeschaltet beziehungsweise zwischengeschaltet werden.

Ladestationen mit Batteriepufferspeicher reduzieren die Belastung des lokalen Stromnetzes  insbesondere in Spitzenzeiten  auf ein Minimum. Damit können an Standorten mit geringer Netzleistung dennoch E-Fahrzeuge im dreistelligen kW-Bereich schnell und sicher geladen werden.

Kommt es dabei jedoch zu einem technischen Defekt, einer Störung oder gar zu einem Brand, können sowohl für den Betreiber als auch für die Feuerwehr erhebliche Probleme auftreten. Brennt eine sogenannte Hochleistung-Ladeinfrastruktur Charge Box, entstehen hohe Temperaturen, große Rauchmengen und korrosive Brandgase. Diese können Personen gefährden und zu Schäden am Gebäude führen. Auch ist eine Brandübertragung auf andere Gebäudeteile oder Fahrzeuge nicht auszuschließen.

Wegen der Batteriepufferspeicher ändern sich die Rahmenbedingungen

Setzen Sie eine oder mehrere Ladestationen mit Batteriepufferspeicher und Lademanagement in Ihrem Unternehmen ein? In manchen Speichern, beispielsweise in Containerbauweise, sind mehr als eine Tonne Lithium-Ionen-Akkus untergebracht.

Damit Sie genau wissen, welches Risiko besteht und welche Lösungswege vorhanden sind, beraten Sie die Sachverständigen von TÜV Hessen gerne zu allen Fragen des Brandschutzes und zur Prüfung der elektrischen Sicherheit.

Hierbei erstellen wir Ihnen ein Brandschutzkonzept oder auch eine Risikobewertung/Gefährdungsbeurteilung zum Aufstellungsort, zur Ausführung sowie zum Betrieb der Schnelladestation. Die Prüfung der elektrotechnischen Ausführung hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, die richtige Auswahl der eingesetzten Komponenten und die Selektivität im Netz können die Sachverständigen von TÜV Hessen durchführen und bewerten.

Betriebliche Vorsorge und Maßnahmen im Brandfall

Die Mitarbeiter eines Betriebes sind über das Verhalten im Gefahrenfall und vor allem über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Einige Hersteller von Ladestationen fordern zum Beispiel das Löschen von Bränden ausschließlich durch die Feuerwehr. Besondere Hinweise für die Feuerwehr und besondere Löschmittel sollten im Feuerwehrplan eingetragen werden. Entsprechende Hinweise und Kennzeichnungen über mögliche Verhaltensanweisungen und Gefahren müssen gut sichtbar an der Ladestation angebracht werden.

Auch Brandfrüherkennung und Störungsweiterleitung spielen eine wichtige Rolle. Die Themen Löschwasserrückhaltung und Aufstellung dieser Anlagen unter wasserrechtlichen Grundlagen sind ebenfalls zu bewerten und zu beurteilen.

Hintergrund: Vermeidung von Störungen und Bränden in Ihrem Unternehmen

Von Elektrostraßenfahrzeugen gehen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren neue oder andere Gefahren aus. So können beispielsweise die Akkus der Batterien ausgasen und in Brand geraten. Mit dem Abstellen und Laden von Elektrofahrzeugen entstehen neue Risiken, die bewertet und im Schutzkonzept (Gefährdungsbeurteilung) Ihres Betriebes zu berücksichtigen sind.

Unbegründet sind Bedenken hinsichtlich besonderer Risiken beim Parken und Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage, sofern die vorhandenen Brandschutzanforderungen der Baugenehmigung und die Elektroinstallation der Ladepunkte fachmännisch installiert und gewartet wurde, entsprechende Abstände zwischen mehreren Wallboxen eingehalten werden und die Box mit einem mechanischen Anfahrschutz ausgestattet ist.

Bau und Inbetriebnahme von Ladestationen mit Batteriepufferspeicher

Der Bau und der Betrieb von Ladestationen mit Batteriepufferspeicher auf dem Grundstück ist gemäß der Hessischen Bauordnung in der Regel weder anzeigepflichtig noch genehmigungspflichtig. Besondere bauliche oder auch technische Brandschutzanforderungen werden somit nicht gestellt. Eine öffentliche-rechtliche Genehmigung im Verkehrsraum oder beim Stromnetzbetreiber sind gesondert zu betrachten. Baurechtliche und versicherungsrechtliche Probleme entstehen bei der Errichtung von diesen Pufferspeichern oder Zwischenspeichern ohne brandschutztechnische Abtrennung.

Die Problematik besteht ebenso, sofern kein anlagentechnischer Brandschutz vorhanden ist oder bei einer offenen Verlegung von Mittelspannungsleitungen in Tiefgaragen. Hierzu ist grundsätzlich eine baurechtliche Genehmigung in Verbindung mit einem Brandschutzkonzept erforderlich.

Brandschutz mit TÜV Hessen

Aktuelle Situation bei Normen und Vorschriften

Die zurzeit gültige Bauordnung formuliert zum Thema Elektromobilität keine konkreten Anforderungen. Es besteht hier ein erheblicher Aktualisierungsbedarf und somit steht der Unternehmer beziehungsweise der Bauherr in der Verantwortung. Er ist in der Pflicht, für seinen Betrieb oder seine Immobilie eine risikogerechte Bewertung und Festlegung von baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen und diese auch umzusetzen.

Zur Umsetzung der betrieblichen Sicherheit sowie dem sicheren Betrieb sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE, das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV zwingend einzuhalten. Hinzu kommen zusätzliche Vorgaben und Auflagen der Gebäudeversicherung. Für die notwendigen Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Anlage liegen hingegen aktuelle normative Festlegungen vor. Weiterhin sind hier die Anschlussbedingungen der Energieversorger mit deren „Technischen Anschaltbedingungen“ zwingend einzuhalten.

Ebenfalls zu beachten sind die Aufstellanweisungen und Montageanweisungen sowie die Bedienungsanleitung und Hinweise zum Betrieb solcher Anlagen. Der Prozessleitfaden zur „Rechtssicheren Errichtung und Organisation von AC-/DC-Infrastruktur“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält Hinweise zur fachgerechten Planung, Installation und Prüfung der Ladeinfrastruktur.

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