Für Bauherren und Betreiber von Sonderbauten ist die Prüfung der technischen Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit schon lange Pflicht. Noch relativ neu ist hingegen die Wirk-Prinzip-Prüfung für Sonderbauten.

 

Was ist die Wirk-Prinzip-Prüfung?

Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung stehen zwei Themen im Fokus: die Funktion der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen im Normalbetrieb und deren bestimmungsgemäßen Zusammenwirken während eines Störfalls oder Notfalls. Dabei kommt es darauf an, dass alle wichtigen technischen Anlagen im Verbund richtig funktionieren. Etwa Brandmeldeanlagen mit Entrauchungs- oder Feuerlöschanlagen. So soll beispielsweise bei einem Brand nicht nur der Alarm ausgelöst werden, sondern auch die Sprinkleranlagen an der richtigen Stelle aktiviert, Entrauchungsklappen geöffnet und Brandschutztüren geschlossen werden. Weil die Anlagen immer komplexer werden, müssen auch die entsprechenden Schnittstellen geprüft werden, um sicherzustellen, dass im Notfall alle Sicherheitseinrichtungen die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.

 

Die Wirk-Prinzip-Prüfung erklärt in 2 Minuten

Welche Anlagen sind wesentlich betroffen?

Zu den betroffenen Anlagen gehören unter anderem:

  • Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
  • Kohlenstoffmonoxid Warnanlagen (CO-Warn)
  • Natürliche/maschinelle Rauchabzugsanlagen (NRA/MRA) (Entrauchungsanlage)
  • Rauchschutzdruckanlagen (RDA) (Überdruckbelüftungsanlage; Anlage zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen)
  • Selbsttätige Feuerlöschanlagen (FLA)
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA)
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen/Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SSV)
  • Sonstige baurechtlich nicht prüfpflichtige Anlagen z.B. Aufzug, Brandschutztüren

 

Wie kann TÜV Hessen unterstützen?

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die Anforderungen gemäß Baugenehmigung und Brandschutzkonzept zu erfüllen. Zudem prüfen wir für Sie alle sicherheitstechnischen Anlagen und Systeme und übernehmen bei Bedarf die abschließende Wirk-Prinzip-Prüfung. So ermitteln wir etwaige Schwachstellen im technischen System. Abschließend erhalten Sie von uns einen Prüfbericht.

 

Wo ist die Wirk-Prinzip-Prüfung bereits Pflicht?

Die Prüfpflichten von gebäudetechnischen Anlagen und Systemen ist Sache der Bundesländer. Daher gibt es in den verschiedenen Bundesländern eine eigene Prüfverordnung. Gerade Sonderbauten rücken vermehrt in den Fokus der Gesetzgeber: Bauherren und Betreiber von Sonderbauten sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, dass das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Systeme bestimmungsgemäß funktioniert.

Aufgrund der verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, gibt es teilweise unterschiedliche Anforderungen an Sonderbauten. Nichtdestotrotz können unter anderem Kaufhäuser, Krankenhäuser, Hochhäuser, Garagen, Versammlungsstätten etc. dazu gezählt werden.

Inzwischen ist die Wirk-Prinzip-Prüfung in den meisten Bundesländern verpflichtend. In Hessen ist sie seit dem 1. Januar 2021 durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass weitere Länder folgen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen (seit 01.01.2021!)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

 


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