Für Bauherren und Betreiber von Sonderbauten ist die Prüfung der technischen Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit schon lange Pflicht. Noch relativ neu ist hingegen die Wirk-Prinzip-Prüfung für Sonderbauten.
Was ist die Wirk-Prinzip-Prüfung?
Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung stehen zwei Themen im Fokus: die Funktion der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen im Normalbetrieb und deren bestimmungsgemäßen Zusammenwirken während eines Störfalls oder Notfalls. Dabei kommt es darauf an, dass alle wichtigen technischen Anlagen im Verbund richtig funktionieren. Etwa Brandmeldeanlagen mit Entrauchungs- oder Feuerlöschanlagen. So soll beispielsweise bei einem Brand nicht nur der Alarm ausgelöst werden, sondern auch die Sprinkleranlagen an der richtigen Stelle aktiviert, Entrauchungsklappen geöffnet und Brandschutztüren geschlossen werden. Weil die Anlagen immer komplexer werden, müssen auch die entsprechenden Schnittstellen geprüft werden, um sicherzustellen, dass im Notfall alle Sicherheitseinrichtungen die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.