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Ziel der Prüfung durch TÜV Hessen ist eine Beurteilung der Verfügbarkeit der Feuerlöschanlagen im Brandfall.

Die allgemeinen Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung nach TPrüfV der Hessischen Bauordnung (HBO) sind in Intervallen von 3 Jahren festgelegt (in anderen Bundesländern teilweise jährlich). Für Sonderbauten können die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung nach hessischer TPrüfV auch kürzer sein (z. B. jährlich).

Unsere Leistungen im Überblick

  • Begleitung Ihres Bauvorhabens von der Planung und Errichtung
  • Abnahmeprüfungen Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Sonderprüfungen, Wartungs- und Kontrollarbeiten Sprinkleranlagen
  • Sprinklerprüfungen (Sprinklerkopfprüfung) 

Ihre Vorteile einer Prüfung durch TÜV Hessen: 

  • Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit Ihrer Löschanlage
  • Einhaltung aller rechtlichen Auflagen
  • Qualitätssicherung 
  • Anerkannter Nachweis für Behörden

Unabhängig von der Prüfung durch Prüfsachverständige sowie bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen sind zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebssicherheit aller Feuerlösch-Anlagen stets die geforderten, regelmäßig notwendigen Wartungs- und Kontrollarbeiten von Sachkundigen durchzuführen.

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Sie haben Fragen zu selbsttätigen Löschanlagen oder möchten ein unverbindliches Angebot anfordern? Dann rufen Sie uns an oder schreiben sie uns eine E-Mail. 

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Sprechen Sie uns an!

Zu den nichtselbsttätigen Feuerlöschanlagen zählen: 

  • Wandhydrantenanlagen
  • Überflurhydranten
  • Unterflurhydranten
  • Trockene Steigleitungen für die Feuerwehr

 

Zu den selbsttätigen Feuerlöschanlagen zählen: 

  • Gaslöschanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Sprinklerprüfung (Sprinklerkopfprüfung)
  • Sprühflutanlagen
  • Wassernebelanlagen und Feinsprühanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Pulverlöschanlagen
  • Sauerstoffreduzierungsanlagen
  • Küchenschutzanlagen / Kleinlöschanlagen

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