Nächstes Berichtsjahr 2024 mit Stichtag 31.5.2025

Die Emissionserklärung (EEK) ist nach einem standardisierten Schema strukturiert und muss Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen sowie die spezifischen Austrittbedingungen enthalten. Damit gemachte Angaben plausibel werden, werden auch Daten wie Stoffdurchsatz und Stoffzusammensetzung  abgefragt.

Wird die Abgabefrist versäumt oder ist die Emissionserklärung fehlerhaft, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 
Seien Sie auf der sicheren Seite. Unsere Experten für Umwelttechnik stehen Ihnen kompetent zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Nutzen Sie unsere Erfahrung beim Ermitteln der umfangreichen Sachverhalte und überlassen Sie uns gerne die Eingabe in das Erfassungsprogramm. Für die Erstellung der Emissionserklärung können wir wahlweise die erforderlichen Daten vor Ort in Ihrem Unternehmen oder durch telefonischen und schriftlichen Datenaustausch erheben. 

TÜV Hessen-Leistungen

  • Erstellung der Emissionserklärung
  • Beantragen der Fristverlängerung für die Abgabe
  • Überprüfen einer möglichen Befreiung von der Abgabepflicht
  • Erheben der erforderlichen Daten, wahlweise bei Ihnen vor Ort oder durch telefonischen und schriftlichen Datenaustausch
  • Ermitteln der Sachverhalte und Eingabe in das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm

Sustainable Development Goals (SDGs)

Diese Dienstleistung unterstützt Sie bei der Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung:

(Klicken Sie auf ein Ziel für eine Erläuterung.)

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