Neben der Homologation bieten wir eine Reihe weiterer Dienstleistungen im Automotive-Kontext an.
Wir sind für rund 300 nationale und internationale Prüfverfahren bei verschiedenen Genehmigungsbehörden akkreditiert. Unsere Kunden profitieren von unseren umfassenden, detaillierten und aktuellen Kenntnissen aller relevanten Regelwerke und Vorschriften.
Mit unseren Homologations-Dienstleistungen decken wir nahezu alle Industrieregionen der Welt und jeden Bedarf ab – von der Nische bis zur Großserie, vom Umrüstteil bis zum Gesamtfahrzeug, von etablierter Technik bis zur jüngsten Innovation. Referenzen zahlreicher OEMs bestätigen die exzellente Kompetenz von TÜV Hessen auf diesem Feld.
Der Begriff „Homologation“ hat sich in der Kraftfahrzeugbranche als Synonym für „Typprüfung“ etabliert. Eine solche Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge oder bestimmter Fahrzeugteile diese in der Europäischen Union oder anderen Märkten in Verkehr bringen wollen. Die in der EU geltenden harmonisierten Rahmen-Rechtsakte
- Verordnung (EU) Nr. 2018/858,
- Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013
weisen dabei den Technischen Diensten vor allem die Aufgabe zu, vor Erteilung einer Typgenehmigung die Genehmigungsgegenstände auf Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Anforderungen zu überprüfen.
Die auf Grundlage der Prüfungen erteilten Typgenehmigungen werden darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Länder dieser Erde anerkannt. Dies gilt insbesondere für die außereuropäischen Vertragsstaaten des so genannten „58er Übereinkommens“ – also jenen Staaten, welche hinsichtlich der Beschaffenheit von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen UN-(vormals ECE-) Regelungen anwenden.
Unsere behördlichen Benennung als Technischer Dienst in der EU umfassen die Berechtigung, hoheitliche Prüfungen an Kraftfahrzeugen nahezu aller im Straßenbild vertretenen Arten, einschließlich deren Anhänger, sowie an Motoren von mobilen Maschinen (Emissionen) durchzuführen. Hinsichtlich einiger „nicht-harmonisierter“ Spezialfahrzeug-Arten – insbesondere der nicht vom LKW abgeleiteten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen – verfügen wir darüber hinaus über eine entsprechende Anerkennung in Deutschland.
Die Tätigkeit unserer Sachverständigen beschränkt sich aber nicht auf das reine Prüfen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung der für die Erteilung einer Typgenehmigung vorgeschriebenen technischen Dokumentation (Beschreibungsmappe) und helfen ihnen immer dann den optimalen Weg zu finden, wenn eine Rechtsgrundlage alternative Genehmigungspfade gestattet. Des Weiteren werden die Vorschläge und Empfehlungen unserer Sachverständigen in vielen Gesetzgebungsgremien gerne gehört – wie zum Beispiel zu zukünftigen Regelungen des autonomen Fahrens.
Neben den beschriebenen hoheitlichen Aufgaben in der EU bietet TÜV Hessen weitere Dienstleistungen zur Konformität von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen an. Informationen zu weiteren Anerkennungen finden sich hier.