Hinweis zu Hygienemaßnahmen in der Fahrerlaubnisprüfung
Sehr geehrte Fahrlehrer-/innen, sehr geehrte Fahrerlaubnisbewerber-/innen,
die bundesweit gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ursprünglich bis zum 07.04.2023 gelten sollte, wurde am 2. Februar aufgehoben. Auch wenn es nun keine „Maskenpflicht“ mehr gibt, möchten wir sinngemäß auf die Empfehlungen des BMAS zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit bzw. bei der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung hinweisen:
Gerade in der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, regelmäßig stark aus. Das gilt nicht nur für COVID19, sondern auch für Grippe und grippale Infekte. Es wird daher empfohlen, bei Fahrerlaubnisprüfungen auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.
Dazu zählt vor allem die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, (Atemschutz-)Masken tragen, richtig Lüften). Insbesondere bei der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung sitzen die an der Prüfung Beteiligten auf engstem Raum zusammen. Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.
Wir wollen Krankheitsausfälle unbedingt vermeiden und alle Beteiligten schützen. Letztendlich auch um weiterhin alle Prüfungstermine einhalten zu können.
Ihr TÜV Hessen