Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Mit unseren ganzheitlichen, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Die Sachverständigen aus dem TÜV Hessen Geschäftsfeld Umwelttechnik unterstützten Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung (GBU) mit der Sie Gefährdungen frühzeitig erkennen und Unfälle verhindern können.
Zu Ihrer eigenen Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden sowie im Hinblick auf die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter ist es erforderlich, in belasteten Arbeitsbereichen eine Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 zu erstellen.
Die erfahrenen Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte von TÜV Hessen übernehmen für Sie die Sicherheitskoordination Ihrer Bauvorhaben zur Erfüllung der Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV).
Lärm zählt zu den wichtigsten Umwelt- und Belastungsfaktoren. Mit unseren individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei den Themen Lärmschutz, Erschütterungsschutz und Akustik.
Mit dem TÜV Hessen-Baustellenmonitoring erhalten Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Dienstleistungspaket rund um das Thema Bausicherheit.
Das Innenraumklima in Gebäuden beeinflusst Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Die Experten von TÜV Hessen erarbeiten für Sie Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudeklimas und setzen mit Ihnen bei Bedarf konkrete Maßnahmen um.
Neben der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber bei Schweißarbeitsplätzen auch auf die Einhaltung der Leitkomponenten der Berufsgenossenschaft zu achten – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung hat der Antragsteller eines Bauvorhabens den baulichen Arbeitsschutz beachten. Wir beurteilen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Belange des baulichen Arbeitsschutzes und unterstützen Sie fachkundig bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Die nächste Emissionsschutzerklärung steht für 2024 an. Der Abgabetermin ist der 31. Mai 2025. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.