Gefährdungsbeurteilungen

Die Sachverständigen aus dem TÜV Hessen Geschäftsfeld Umwelttechnik unterstützten Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung (GBU) mit der Sie Gefährdungen frühzeitig erkennen und Unfälle verhindern können.

Zwei Prüfer mit Klemmbrettern an einem Röhrensystem.

Ermittlung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Zu Ihrer eigenen Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden sowie im Hinblick auf die Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter
ist es erforderlich, in belasteten Arbeitsbereichen eine Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 zu erstellen.

Abmessende Bauarbeiter vor einem Kran auf einer Baustelle.

Sicherheitskoordination auf Baustellen (SiGeKo)

Die erfahrenen Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte von TÜV Hessen übernehmen für Sie die Sicherheitskoordination Ihrer Bauvorhaben zur Erfüllung der Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV).

Lärmschutz

Lärm zählt zu den wichtigsten Umwelt- und Belastungsfaktoren. Mit unseren individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei den Themen Lärmschutz, Erschütterungsschutz und Akustik.  

Abmessende Bauarbeiter vor einem Kran auf einer Baustelle.

Baustellen-Monitoring: Lärm, Erschütterungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Mit dem TÜV Hessen-Baustellenmonitoring erhalten Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Dienstleistungspaket rund um das Thema Bausicherheit. 

Messung von Raumklima und thermischer Behaglichkeit

Das Innenraumklima in Gebäuden beeinflusst Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Die Experten von TÜV Hessen erarbeiten für Sie Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudeklimas und setzen mit Ihnen bei Bedarf konkrete Maßnahmen um.

Ein Schweißer schweißt an einem Bauteil.

Messungen an Schweißarbeitsplätzen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Neben der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber bei Schweißarbeitsplätzen auch auf die Einhaltung der Leitkomponenten der Berufsgenossenschaft zu achten – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz bei Bauvorhaben

Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung hat der Antragsteller eines Bauvorhabens den baulichen Arbeitsschutz beachten. Wir beurteilen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen alle Belange des baulichen Arbeitsschutzes und unterstützen Sie fachkundig bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.

Ein Prüfer mit einem Klemmbrett vor einer Industrieanlage.

Emissionserklärung nach 11. BImSchV

Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus verpflichtet, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben.  Die nächste Emissionsschutzerklärung steht für 2024 an. Der Abgabetermin ist der 31. Mai 2025. Wir von TÜV Hessen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.

Prüfung von Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen

Kommen Sie Ihren Pflichten als Betreiber nach und lassen Ihre Seilanlagen, Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen sachkundig prüfen.