Für die erstmalige Beantragung, die Beantragung einer Ersatzkarte oder Verlängerung einer Fahrerkarte wird eine gültige Fahrerlaubnis, ein gültiger Ausweis mit Informationen zu Namen, Geburt und Wohnort sowie ein biometrisches Foto benötigt. Alle Informationen können jetzt digital übermittelt werden, beispielsweise mit einer Ausweis-App. Als biometrisches Foto genügt ein Selfie mit einem gängigen Smartphone, wenn es den Anforderungen der Passverordnung entspricht. Auch die Unterschrift kann bei mobiler Antragstellung auf dem Display des Endgerätes erfolgen. Die zuständige Behörde prüft anschließend die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der antragsstellenden Person mitgeteilten Informationen.
Die individuellen Daten der Fahrerkarte helfen dabei, einen Berufskraftfahrer oder eine Berufskraftfahrerin zu identifizieren und alle Fahrendenaktivitäten, Ereignisse und Störungen nachzuvollziehen. Weil die Karte personenbezogen ist, kann sie nur von der für den Wohnsitz des Fahrers oder Fahrerin zuständigen Stelle ausgegeben werden. Zur Vermeidung von Missbrauch erhält jeder Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin nur eine persönliche Fahrerkarte, die nicht von Dritten genutzt werden darf.
Die technische und fachliche Entwicklung des Online-Dienstes „Fahrerkarte“ wurde vom Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW) zusammen mit dem Hessischen Sozialministerium (HMSI) in Kooperation der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) realisiert.