TÜV Hessen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Eintragungen gemäß §19.3 StVZO und §19.2 StVZO. Wir erstellen Vollgutachten gemäß §21 StVZO und prüfen Brauchtumswagen.
Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) regelt die Anforderungen an ein Elektrokleinstfahrzeugen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Nur wenn ein Fahrzeug alle technischen Anforderungen erfüllt, darf es offiziell im Straßenverkehr von Fahrern ab 14 Jahren genutzt werden. Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung sind nicht vorgesehen. Die neue Verordnung ersetzt die bisher gültige Mobilitätsverordnung (MobHV – für “Segways”).
Wann erfüllt ein Fahrzeug alle technischen Anforderungen?
In Deutschland dürfen nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) haben.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Für die Serienfertigung von Fahrzeugen können Fahrzeughersteller oder Importeure eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragen (§20 StVZO). Dazu benötigen sie ein Gutachten einer amtlich anerkennten Stelle wie z.B. TÜV Hessen. Das Gutachten wird erstellt aufgrund von Tests an Prototypen.
Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Liegt für ein Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder soll ein Einzelfahrzeug in den Verkehr gebracht werden, ist dies grundsätzlich durch eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) möglich. Das Fahrzeug muss dabei ebenso ausnahmslos alle technischen Anforderungen erfüllen, die für seine Fahrzeugklasse (z.B. Elektrokleinstfahrzeug in Form eines E-Scooters) gelten. Diese Einzelabnahme (auch “Vollabnahme” genannt) kann von TÜV Hessen durchgeführt werden. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen, bescheinigen wir den ordnungsgemäßen Zustand in Form eines Gutachtens gemäß §21 StVZO. Dieses Gutachten braucht die Genehmigungsbehörde (Zulassungsstelle), um die Fahrzeugdokumente auszustellen. Mit den Fahrzeugdokumenten wiederum kann bei einer Versicherung die Versicherungsplakette gekauft und das Fahrzeug dann offiziell im Straßenverkehr genutzt werden.