Einzelabnahme - Eintragung gemäß §19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die Tuning-Experten von TÜV Hessen begutachten Ihre Fahrzeugumbauten hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz für ein unbedenkliches Tuning.

Änderungsabnahme - Eintragung gemäß §19.3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler, Sonderlenkrad – egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, TÜV Hessen prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.

Erlangung der Betriebserlaubnis - Vollabnahme gemäß §21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), §13 EG-FGV oder 2018/858 EU

Wir erstellen für Sie ein Vollgutachten nach §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU um Ihr Fahrzeug erstmalig oder erneut in den Verkehr zu bringen.

Serienreifenkataloge und Teilekataloge der Hersteller

Alle seit dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind im jeweiligen Serienreifenkatalog des Herstellers dokumentiert. 

Prüfung von Brauchtumswagen

Auch für Karnevalswagen gelten bestimmte Anforderungen an ihre Verkehrssicherheit. Um bei den Fastnachtsumzügen sichere Karnevalswagen zu haben, prüfen die Experten von TÜV Hessen Ihre Fahrzeuge.