Wir erstellen für Sie ein Vollgutachten nach §21 StVZO, §13 EG-FGV oder 2018/858 EU um Ihr Fahrzeug erstmalig oder erneut in den Verkehr zu bringen.
Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb gehört zum Lieferumfang der Bauteile eine der folgenden Teilegenehmigungen bzw. Prüfzeugnisse:
- Teilegutachten (TGA)
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
- Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
- EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
- Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
Neben Hinweisen zum Einbau enthält das Prüfzeugnis ggf. Beschränkungen und Auflagen, aus denen hervorgeht, für welchen Fahrzeugtyp das Bauteil bestimmt ist und ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss. Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Alle Papiere, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden
Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von uns eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren. Ihre Fahrzeugpapiere müssen nicht geändert werden.