Unverschuldeter Unfall

Es wird ein Haftpflichtschadengutachten erstellt.

  • In diesem Falle haben Sie das Recht auf eine freie Gutachterwahl. Sie können den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen.
  • Ihren vollständigen Schadenersatzanspruch können Sie beim Schädiger geltend machen. Dazu haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts, der Sie unterstützt.
  • Zudem dürfen Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt ihrer Wahl bringen.

 

Selbstverschuldeter Unfall

Es wird (wenn Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben) ein Kaskogutachten erstellt. Hierbei ist Ihre Versicherung weisungsbefugt, d.h. vor Beauftragung ist eine Rücksprache mit Ihrer Versicherung notwendig. TÜV Hessen erstellt Kaskogutachten bei Vorlage der Beauftragung durch die Versicherung.

 

Sondergutachten

  • Wildschaden
  • Hagelschaden
  • Sonstige Fahrzeugbeschädigungen durch äußere Einflüsse. (Hierbei sollten Sie vorab telefonischen Kontakt mit TÜV Hessen aufnehmen.)

 

Ihre Vorteile des TÜV Hessen Schadengutachtens

  • Ein neutrales Schadengutachten sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.
  • Sie bekommen kompetente Beratung durch erfahrene Spezialisten.
  • Sie erhalten hilfreiche Hinweise – zum Beispiel bei Bagatellschäden, bei denen die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

 

Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind die TÜV Hessen Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadengutachten erstellen zu lassen. Wenden Sie sich direkt an uns und vereinbaren einen Termin. Wir kommen auch gerne zu Ihnen.

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Häufig gestellte Fragen

 

Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Wagens anfallen?
Hierzu wird im Gutachten detailliert Stellung genommen. Der Sachverständige beschreibt die Beschädigungen am Fahrzeug, kalkuliert die Instandsetzung und schlägt die Reparaturmethode vor.

Wie hoch ist die Wertminderung?
Sollten Sie über ein relativ neuwertiges und gut erhaltenes Fahrzeug verfügen, kann aufgrund der Beschädigungen eine „Wertminderung“ Ihres Fahrzeugs eintreten. Die Wertminderung beziffert den Betrag, den Ihr Fahrzeug aufgrund der anzugebenden Beschädigung im Markt weniger erzielt. Dieser „Nachteil“ wird Ihnen durch die Wertminderung ausgeglichen. Der Sachverständige des TÜV Hessen nimmt dazu dezidiert Stellung, sollte eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug in Frage kommen.

Handelt es sich um einen Totalschaden?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, spricht man von einem Totalschaden. Auch dazu gibt der Sachverständige im Gutachten Auskunft.

Was versteht man unter Wiederbeschaffungswert?
Das ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Dabei sind Rahmenbedingungen wie örtliche Marktlage, Zustand des Fahrzeugs, Angebot an entsprechenden Fahrzeugen, usw. individuell berücksichtigt.

Was versteht man unter Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall kann nur in Anspruch genommen werden, wenn auf einen Leihwagen verzichtet wird. Der Nutzungsausfall ist für jedes Fahrzeug festgelegt und richtet sich nach der individuellen Fahrzeugklasse. Im Gutachten wird der aktuelle Wert aufgeführt.

Was ist der Restwert?
Das ist der Wert, den die Versicherung/Aufkäufer im Falle eines Totalschadens, für das beschädigte Fahrzeug anrechnet/erstattet. Sollte das Fahrzeug einen Totalschaden haben zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Was versteht man unter einem Bagatellschaden?
Das sind Schäden, die in der Regel unter einer gewissen Schadenhöhe bleiben. In diesen Fällen kann es sein, dass die Versicherung entstandene Gutachterkosten nicht übernimmt. Genaueres sollten Sie direkt mit dem Sachverständigen des TÜV Hessen abklären.