Das Innenraumklima in Gebäuden beeinflusst Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Die Experten von TÜV Hessen erarbeiten für Sie Möglichkeiten zur Verbesserung des Gebäudeklimas und setzen mit Ihnen bei Bedarf konkrete Maßnahmen um.
Unsere Dienstleistung:
- Erstmalige Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung
- Stilllegung von oberirdischen oder unterirdischen Anlagen
- Erstellung technischer Gutachten für Genehmigungsverfahren oder in Schadensfällen
Ihr Vorteil:
- Sie erhalten Gewissheit, ob Ihr Tank dicht ist und ordnungsgemäß arbeitet
- Sie gehen auf Nummer sicher – deshalb mit TÜV Hessen
- TÜV Hessen ist in allen Behörden bestens bekannt
Zusätzlich bieten wir Ihnen Sicherheitsbetrachtungen und Schadensgutachten über Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen sowie die bisherigen Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten, die inzwischen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen.
Rechtgrundlage
Wir prüfen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden integrativ bei Begutachtung sofern gewünscht oder gesetzlich gefordert bei der Prüfung einbezogen bzw. berücksichtigt. Dies sind u.a.:
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRl)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)